Aktuelles
06.11.2021
Subjektiver Bericht der Freien Wähler Denkendorf zur Gemeinderatssitzung vom 28. Oktober 2021
Allgemein:
Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung wurde nicht im Eichstätter Kurier veröffentlicht. An der letzten Gemeinderatssitzung war kein/e Pressevertreter/in anwesend. Es wurde auch im Nachgang kein Pressebericht veröffentlicht. Zu dieser Sitzung ist erneut keine Presse vor Ort. Die Bürgermeisterin antwortete, dass die Presse im Vorfeld über die Sitzung und Tagesordnung informiert wurde. Weshalb keine Vorabinformation abgedruckt wurde und warum kein/e Pressevertreter/in anwesend ist, kann sie leider nicht beantworten. Die öffentliche Sitzung dauerte bis 22:20 Uhr.
TOP03: Informationen aus der Bauausschusssitzung
Für die im Bauausschuss behandelten Tagesordnungspunkte 04 - 07 wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Begründung war, dass es im Bauantrag Unstimmigkeiten hinsichtlich der Regelungen im Bebauungsplan 21 gibt. Die Planerin soll jedoch bereits Bereitschaft signalisiert haben, Änderungen vorzunehmen.
Unter TOP03 wurde die
Bauvoranfrage zur Erweiterung der Fachmärkte um einen Drogeriemarkt, Neubau eines Geschäftshauses mit Schuhmarkt, Praxen und Geschäftsräumen, Neubau Imbiss mit Freischankfläche und Spielplatz auf Fl.Nr. 1007/15 Gem. Denkendorf; Neubau einer Tankstelle auf Fl.Nr. 1007/18 Gem. Denkendorf, Alemannenstraße/Mühlweg
beantragt. Hier handelt es sich um die Fläche, an der sich das Fachmarktzentrum an der Römersäule befindet (Aldi, REWE, …). Der Grundstückseigentümer möchte mit dieser Bauvoranfrage die baurechtliche Zulässigkeit für nachfolgende Vorhaben prüfen lassen:
- Erweiterung der Fachmärkte um einen Drogeriemarkt
- Neubau eines Geschäftshauses (3 Geschosse; EG Schuhmarkt, 1. OG Praxen, 2. OG Geschäftsräume)
- Neubau Imbiss mit Freischankfläche und Spielplatz
- Neubau Tankstelle
Der Drogeriemarkt (ca. 800 m²) soll an den Gebäudeteil des aktuell ansässigen Takko angeschlossen werden. Das Geschäftshaus mit Schuhmarkt und Praxis soll auf der freien Fläche bei der Einfahrt ins Fachmarktzentrum entstehen. Für den Imbiss (100 m²), Spielplatz (125 m²) und Freischankfläche (500m²) ist die Fläche neben dem REWE zur Alemannenstraße vorgesehen. Für die Vorhaben 1 – 4 wurde daher einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Drogeriemarkt hat bereits eine Genehmigung. Für die Tankstelle besteht laut dem Bebauungsplan vom 20. September 2001 ebenfalls eine Zulässigkeit.
TOP06: Fortführung von bauleitplanerischen Maßnahmen
a) 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für den Bereich eines Sondergebiets "Solarpark - Am Weiher" in Gelbelsee; Änderung / Erweiterung Plangebiet; Weiteres Verfahren;
b) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO Nr. L (50) "Solarpark Am Weiher Gelbelsee"; Änderung / Erweiterung Plangebiet; Weiteres Verfahren
Der Gemeinderat hat am 21. Februar 2019 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einer Sonderbaufläche für eine Photovoltaikanlage SO „Solarpark Am Weiher Gelbelsee“ beschlossen. Es erfolgte auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Beschlüsse beriefen sich auf die damaligen Planungsunterlagen auf die Flächennummer 158 Gemarkung Gelbelsee. Die Solaranlagen befinden sich unmittelbar nach der Autobahnbrücke von Gelbelsee in Richtung Buch Einbiegung „Am Weiher“. Nun soll ergänzend die Fl.Nr. 158/2 mit aufgenommen werden. Hier handelt es sich um den Privatweg des Vorhabenträgers als Zufahrt zur Photovoltaikanlage. Dies möchte der Planer nun im Nachgang korrigieren. Der Gemeinderat beschloss mit 14:1 Stimmen die Änderungen zu übernehmen.
TOP07: Fortführung des Verfahrens zum qualifizierten Bebauungsplan Nr. LIII (53) "Am Prominentenweg" in Bitz; Vorstellung Bebauungsplanvarianten, weiteres Verfahren;
Am 16. Januar 2020 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Am Prominentenweg“ in Bitz getroffen. Das Baugebiet befindet sich südlich von der Seestraße und schließt an das bestehende Wohngebiet am Weidenweg an. Im Süden befindet sich ein Flurweg („Am Prominentenweg“). Im Flächennutzungsplan ist das Areal noch als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und soll über ein beschleunigtes Verfahren zum Allgemeinen Wohngebiet deklariert werden.
Das Planungsbüro Goldbrunner erläutert den aktuellen Sachstand. Mit den wichtigsten Trägern wurde bereits im Vorfeld Gespräche („Scoping“) durchgeführt. Laut dem Umweltbericht liegen keine Beeinträchtigungen vor. Ebenfalls gibt es keine artenschutzrechtlichen Bedenken. Eine Trennung von Misch- und Oberflächenwasser ist leider nicht möglich, da nur ein Kanal in der Seestraße vorhanden ist. Der Aushub ist unbelastet. Gezeigt werden zwei Planungsvarianten mit unterschiedlichen Parzellierungen („zweihüftige“ Erschließung). In der Variante 1 betragen die Grundstücksgrößen 590 bis 640 m². In dieser Variante hat das Baugebiet insgesamt 12 Bauplätze. In der Variante 2 variieren die Grundstücksgrößen von 475 m² bis 620 m². Das Baugebiet hätte in dieser Form insgesamt 13 Bauplätze. Während die Variante 1 einen geraden Straßenverlauf (Breite 7 m) besitzt, ist in der Variante 2 eine versetzte Straßenführung (Breite 6 m) vorgesehen, die u.a. einen „Durchschuss“ verhindert. In der Mitte befindet sich ein Grünstreifen. Der geschotterte Flurweg im Süden wird bis zur Einbiegung ins Baugebiet asphaltiert. Seitens einiger Bitzer_innen gibt es den Wunsch die Grundstücke größer zu gestalten. An der Stelle ist zu erwähnen, dass Bauplätze mittlerweile „kleiner“ gestaltet werden, um eine zunehmende Flächenversiegelung zu vermeiden. Zudem beinhaltet das Bewerbungsverfahren ein Punktesystem. Deshalb gibt es keine Garantie, dass auch jede/r Einheimische den Zuschlag auf ein Grundstück erhält. Nach einer einstündigen Diskussion entscheiden wir uns für Variante 2. Der Grünstreifen wird für eine zukünftige Erweiterung nach Osten vorgesehen (einstimmiger Beschluss) und ermöglicht im Ringschluss mit dem Flurweg eine spätere zweiseitige Erschließung. Lange diskutiert wurde die zwingende Aufnahme von PV-Anlagen bzw. solare Nutzung und einem mindestprozentualen Anteil. Hier wird darauf verwiesen, erstmal die Gesetze der neuen Regierung abzuwarten. Zudem könnte sich das nachteilig bei den Steuererklärungen der Grundstückseigentümer auswirken. Deshalb wurde keine verpflichtende PVAnlage beschlossen. Es soll lediglich seitens des Planers eine Prüfung vorgenommen werden.
TOP08: Fortführung des Verfahrens zum qualifizierten Bebauungsplan Nr. VIII (8) „Wassertal“ BA III Vorstellung Bebauungsplanvarianten, weiteres Verfahren;
Das Baugebiet Wassertal BA III liegt südlich des Wohngebiets Wassertal BA II ortsauswärts an der Straße von Denkendorf in Richtung Altenberg. Hierfür wurde am 13. Februar 2020 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes beschlossen und ist bereits im Flächennutzungsplan verankert. Zuletzt wurden die Planungsvarianten am 03. Dezember 2020 im Bauausschuss behandelt.
Das Planungsbüro Goldbrunner stellte nun drei Planungsvarianten (3.1, 3.2., 3) vor. Das Baugebiet wird an die beiden vorhandenen Stichstraßen am Schwarzer Baum Weg angebunden. Um annähernd rechteckige Grundstücke zu bekommen, verläuft die Straße analog zur dreieckigen Baugebietsfläche. Variante 3.1 und Variante 3.2 bieten 16 Grundstücke zum möglichen Erwerb an. In der Variante 3 sind 17 Grundstücke angeordnet. Außerhalb des dreieckförmigen Straßenverlaufs variieren die Grundstücksgrößen in allen Varianten zwischen 500 – 590 m² (insgesamt 11 Grundstücke). Variante 3.1 und 3.2 sind innerhalb des dreieckigen Straßenverlaufs eine Spiegelung. Dort sind zwei größere Grundstücke bis zu 850 m² enthalten, die eine Doppelhausbebauung vorsehen. Variante 3 beinhaltet eine weitere Stichstraße und ermöglicht in Summe 17 Grundstücke. Das „Scoping“ des Planungsbüros ergab keine Schwierigkeiten hinsichtlich Umwelt und Artenschutz. Allerdings hatte das Landesamt für Denkmalpflege eine Bebauung ursprünglich abgelehnt, da auf dem Arial eine Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung vermutet wurde. Die Ablehnung wurde jedoch aufgrund nachgeschalteter Gespräche wieder zurückgenommen. Durch das beschleunigte Verfahren hofft der Planer auf Vergünstigungen beim Flächenausgleich. Im Gremium wird die Doppelhausbebauung (Variante 3.1 und 3.2) kontrovers diskutiert. Eine große Bebauung schränke die Anwohner des Wohngebiets des Wassertal BA II ein. Zudem könnten die beiden Flächen nur an einen Bauträger vermittelt werden. Auf der anderen Seite wird darauf hingewiesen, dass die Doppelhausbebauung Standard ist, sowie Baugrenzen (hier 5 m) und Wandhöhen durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Es gibt aber auch kritische Stimmen zur Variante 3. In diesem Entwurf sind die Grundstücke kleiner, aber hinsichtlich ihres Schnitts nicht so einfach bebaubar sind. Aus der SPD-Fraktion kommt die Forderung das innere Dreieck für den sozialen Wohnungsbau zu nutzen. Das wird aber per Beschluss mit 10:6 Stimmen abgelehnt, da die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder dieses Baugebiet für so ein Vorhaben ungeeignet sehen. Nach fast ebenfalls einstündiger Diskussion wurde mit 9:7 Stimmen die Variante 3 beschlossen. Variante 3.1 oder 3.2 fand ich persönlich geeigneter.
TOP09: Antrag auf informellen Vorbescheid zum geplanten Bebauungsplanverfahren für die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik Gelbelsee zur Klärung der Affinität mit den Planungszielen der Kommune; Fl.Nr. 440, 159/89, 427, 431 u. 428 Gem. Gelbelsee
Der Vorhabenträger möchte auf einer 9,45 ha großen Fläche nordöstlich der Autobahn A9 und direkt neben dem Rastparkplatz Gelbelsee ein Solarparkareal als Sondergebiet mit Photovoltaikanlagen zur Erzeugung regenerativer Energien ausweisen. Eine landwirtschaftliche Bodennutzung soll weiterhin ermöglicht werden. Ebenso sollen ertragsfähige Nektarpflanzen und Blühpflanzenmischungen bestellt werden. Das Unternehmen bietet eine kommunale Beteiligung an. Hier könnten sich die Gemeinde Denkendorf und die Bürgerinnen und Bürger finanziell partizipieren. Ebenso bietet das Unternehmen an, die Gemeinde Denkendorf als Betreibergesellschaft anzumelden. Dadurch ergibt sich nach deren Berechnung eine jährlich anfallende Gewerbesteuer von ca. 18.900 € (Rumpflaufzeit 20 Jahre) sowie laut §6 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) „Finanzielle Beteiligung der Kommunen“ ein Ertrag von 0,02 € pro Kilowattstunde für die Standortgemeinde, wenn die Freiflächenanlagen im Bereich von 200m rechts und links von Autobahnen, Schienen und Konversionsflächen angesiedelt werden. Das Unternehmen errechnete hier einen möglichen Ertrag von ca. 19.845 € jährlich. Um die Machbarkeit in unserer Gemeinde zu prüfen, stellte der Vorhabenträger vorab einige Fragen zur Klärung. Da sich die Grundstücke in Privatbesitz befinden, fragte die Verwaltung vorab die Grundstückseigentümer an. Diese haben grundsätzlich ihre Zustimmung signalisiert. Einzig die Autobahndirektion hat bis dato keine Stellungnahme abgegeben. Die Gemeinde Denkendorf erhält eine Vielzahl solcher Anträge und hat deshalb vor einigen Jahren Konzeptflächen ausgewiesen. Dieses Gebiet gehört nicht dazu. Deshalb wurde am 13. Februar 2020 eine Anfrage zum selben Areal mehrheitlich abgelehnt. Die Verwaltung zeigte noch die Energiebilanz der Gemeinde auf. Energetisch sind wir sehr gut aufgestellt und befinden uns mit 315% (u.a. Windenergie- und Photovoltaikanlagen) unter den ersten drei aller Gemeinden im Landkreis Eichstätt. Des Weiteren werden noch Nahwärmeverbundlösungen innerorts geprüft. Einige Gemeinderatsmitglieder kritisieren noch die enorme Entnahme der Fläche aus der Landwirtschaft. Der Antrag wurde daher mehrheitlich abgelehnt.
TOP10: Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau in Denkendorf
Bereits in der letzten Sitzung wurden wir über den eigenwirtschaftlichen Ausbau von Glasfaser (FTTH: Fiber To The Home) durch die Telekom Deutschland GmbH und Glasfaser Plus GmbH (Tochterunternehmen der Telekom Deutschland) informiert. Eine KI-Klassifizierung (Künstliche Intelligenz) ermittelt im Vorfeld die optimale Tiefbaumethode für jeden Straßenabschnitt. Der Ausbau erfolgt durch das sogenannte Trenching-Verfahren (geringe Lärmbelastung für die Anwohner, kurze Baustellendauer, höhere Brandband-Ausbaumenge), das Spülbohr-Verfahren oder das KabelpflugVerfahren (umweltschonend, schnell, genau) und soll bereits ab dem kommenden Jahr für die Ortsteile Denkendorf, Dörndorf, Schönbrunn und Zandt durchgeführt werden. Ca. 1.989 Haushalte (inkl. Vodafone Teilnehmer) können zukünftig schnelleres Internet (bis zu 1 Gbit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload) nutzen. Eine Mindestanzahl teilnehmender Haushalte gibt es nicht. Im nächsten Schritt erfolgt nun eine Online-Informationsveranstaltung. Während des Vermarktungszeitraum (Akquise) von drei Monaten kann sich jeder Haushalt für die Teilnahme entscheiden. In diesem Fall entfallen die Hausanschlusskosten i.H.v. 799,95 €. Die Grundstückseigentümer_innen müssen zudem ihre Zustimmung erklären, dass Grundstück und Gebäude an das FTTH-Netz angeschlossen werden dürfen. Der Betrieb des Netzes erfolgt durch die Telekom. Die Tarife der monatlichen Kosten bzw. des Produktportfolios sind online einsehbar. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgelegte vertragliche Erklärung mit der Glasfaser Plus GmbH und der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen. Die Ortsteile Altenberg, Bitz und Gelbelsee (insgesamt 277 Anschlussadressen) sollen über andere Förderverfahren ertüchtigt werden. Der Gemeinderat hat am 04. Februar 2021 beschlossen dem Bayerische Gigabitförderverfahren beizutreten. Aktuell hat sich laut einer ersten Abschätzung herausgestellt, dass das Gigabitförderverfahren des Bundes (Beginn Sommer 2022) wirtschaftlicher ist. Zudem entfällt hier ab 2023 die Einstiegsschwelle von 100 Mbit/s als Bewertung der Förderfähigkeit. Daher wurde ebenfalls beschlossen die Markterkundung im Bayerischen Gigabitförderverfahren nicht weiterzuverfolgen.
TOP11: Radweg Denkendorf – Zandt
Der neue Geh- und Radweg soll ab der Autobahnbrücke auf der südlichen Seite von Denkendorf Richtung Zandt führen. Die Verwaltung präsentiert zwei Varianten (unselbstständiger Radweg und selbstständiger Radweg).
Der unselbstständige Radweg (rote Linie) verläuft entlang der Kreisstraße bis zur Einbiegung zum Wermuthhof. Bei dieser Variante ist ein großer Eingriff in das Umland notwendig (Niveau-Ausgleich). Zudem müssten mehrere Grunderwerbe durchgeführt werden. Dieser Verlauf ist mit hohen Kosten sowie langen Genehmigungsverfahren verbunden. Die Regierung von Oberbayern trägt 50% der förderfähigen Kosten. 50% verbleiben bei den ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Gemeinde Landkreis. Hiervon trägt die Gemeinde Denkendorf 40% der förderfähigen Kosten. Baunebenkosten werden ebenfalls zu 40% von der Gemeinde getragen. Die restlichen Kosten übernimmt der Landkreis. Der Unterhalt obliegt der Gemeinde.
Der selbstständige Radweg (blaue Linie) verläuft nach der Autobahnbrücke über den Feld-, Schotterund Grasweg, quert die Denkendorfer Straße vor Schönbrunn und verläuft über den Brunnenweg weiter nach Zandt. Dieser Verlauf ist umwelt- und ressourcenschonend (geringe Kosten, geringe Flächeninanspruchnahme, geringer Eingriff in Natur und Landschaft, geringe Eingriffe in Privateigentum, kürzere Genehmigungsverfahren, niveauneutral) und wird deshalb von der Tiefbauverwaltung befürwortet und ist ebenfalls förderfähig. Die Regierung von Oberbayern trägt 50% der förderfähigen Kosten. 50% verbleiben bei den ARGE Gemeinde Landkreis. Hiervon trägt die Gemeinde Denkendorf 50% der förderfähigen Kosten. Planung unter Unterhalt obliegt dem Landkreis. Die Planungskosten übernimmt jedoch zu 100% die Gemeinde. Zudem sind keine Ausgleichsflächen erforderlich. Die Betonoberfläche am Brunnenweg muss in beiden Varianten erneuert bzw. ausgebessert werden. Auf meine Frage hin, ob es schon einen aktuellen Planungsstand des Bikeparks gibt damit dieser in den Radwegverlauf integriert wird, informierte die Bürgermeisterin, dass das Jugendgremium eine Fläche zwischen Autobahnbrücke und dem Suttor-Schweinestall empfiehlt. Der Gemeinderat beschloss mit 14:1 Stimmen den selbstständigen Radweg.
TOP12: Zusammenlegung von Wahllokalen in der Gemeinde Denkendorf
Bei der Bundestagswahl haben sich viele Wähler_innen für eine Briefwahl entschieden (in der Gemeinde Denkendorf 54,45 %). Trotz sehr hoher Wahlbeteiligung wurde die gesetzliche Mindestwähleranzahl in Bitz von 50 Stimmabgaben mit 48 Wählern unterschritten. In den Ortsteilen Schönbrunn, Dörndorf und Gelbelsee gingen ebenfalls nur wenige Wähler_innen ins Wahllokal. Die Bürgermeisterin sowie die Verwaltung schlagen eine Zusammenlegung der Wahllokale von Bitz nach Dörndorf und Schönbrunn nach Zandt vor, auch um die Anforderung der Wahlhelfer (pro Wahllokal sechs Personen) zu reduzieren und alternativ für die Auszählung der Briefwahl einzusetzen. Der Bitzer Ortssprecher Josef Weigl schlägt vor mit dieser Entscheidung noch eine weitere Wahl abzuwarten. Notfalls könne die Urne zur Auszählung nach Dörndorf gefahren und dort zusammengelegt werden. Aus dem Gremium wird die hohe Briefwahlteilnahme auch mit Corona begründet. Es kommt der Vorschlag, die Zusammenlegung bei der nächsten Europawahl durchzuführen, da die Wahlbeteiligung bei der Europawahl erfahrungsgemäß sehr niedrig ist. Dieser Vorschlag wird mit 14:1 Stimmen (meiner Gegenstimme) befürwortet. Die nächste Landtagswahl in Bayern wird im Herbst 2023 abgehalten. Die Europawahl findet erst 2024 statt, somit wäre hier nun keine Eile geboten und wir hätten bis nach der Landtagswahl 2023 abwarten können.
TOP13: Haushalt 2021 – Kurzdarstellung der aktuellen Haushaltslage
Tagtäglich berichten die Medien von besorgniserregenden Entwicklungen (steigende Inflation, horrende Energiekosten, explodierende Baukosten, Lieferengpässe, Halbleitermangel, keine Ausgleichszahlungen vom Bund an Kommunen, steigende Kreisumlage, sinkende Steuereinnahmen, Kurzarbeit, Stellenabbau, …). Kurz gesagt: sinkende Einnahmen stehen immer hören Ausgaben gegenüber. Das war Anlass für die FW und UB einen gemeinsamen Antrag zum laufenden Haushalt der Gemeinde zu stellen. Die Kämmerin stellte den Gemeinderäten vorab eine umfangreiche Liste aller Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung und gab in der Sitzung einen Einblick über die aktuelle Lage. Die Einkommenssteuereinnahmen seien mit ca. 2 Mio. € höher als gedacht. Hier hat sich noch kein Einbruch aufgrund der Corona-Pandemie bemerkbar gemacht. Aus Grundstücksverkäufen wurden ca. 3,9 Mio. € eingenommen. Für die Dorferneuerung in Dörndorf wird noch der Verwendungsnachweis ausgestellt. Hier erwartet die Kämmerei noch weitere Einnahmen. Ebenfalls werden noch die Bescheide an die Grundstückseigentümer_innen aus dem Baugebiet „Oberer Brand“ in Dörndorf verschickt, da die Erschließungsgebühren noch nicht abgerechnet wurden. Für das neue Gewerbegebiet „Am Limes“ BA I werden in diesem Jahr noch ca. 1,2 Mio. € ausgegeben. Ebenfalls entstehen noch Ausgaben bei der Kanalsanierung in Gelbelsee. In das Jahr 2022 wurden Investitionen i.H.v. ca. 1,8 Mio. € verschoben (u.a. Dorferneuerung Gelbelsee, Beschaffung Fahrzeug für Feuerwehr, Gewerbegebiet „Am Limes“ BA II, Rekultivierung Deponie Zandt). Die Rücklagen belaufen sich aktuell auf ca. 5,5 Mio. €.
Einnahmen Ausgaben
Verwaltungshaushalt 7.913.583,74 € 6.964.291,35 €
Vermögenshaushalt 1.809.247,26 € 4.116.670,76 €
TOP14: Weitere Informationen
Reine Information über bauleitplanerische Maßnahmen der Nachbargemeinden
Markt Altmannstein
1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Am Schindberg“ OT Neuenhinzenhausen, Altmannstein; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach §4 Abs. 2 BauGB
Markt Kösching
Änderung des Bebauungsplanes WA/MD „Oberdollinger Straße Süd“, Kasing mit integriertem Grünordnungsplan; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach §4 Abs. 2 BauGB
Weitere Informationen durch die Bürgermeisterin und Verwaltung:
Trennung der Einrichtungen Haus der Limeskinder Zandt und Dörndorf
Die Verwaltung klärte anlässlich einer Sachstandsanfrage der UB die erfolgte Trennung der Einrichtungen Haus der Limeskinder Zandt und Dörndorf auf. Aufgrund der Personalsituation wurden die Einrichtungen damals zusammengelegt. Das Raumprogramm wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Landratsamt dennoch so ausgelegt, dass ein Büro für eine Leitung im Haus der Limeskinder in Dörndorf geschaffen wurde. Hierfür hat die Gemeinde Denkendorf Fördergelder erhalten. Da aber keine Leitung existiert, würde die Gemeinde nun aufgrund einer Endprüfung der Regierung von Oberbayern die Fördergelder verlieren. Der Verlust durch eine geänderte Betriebserlaubnis war der Verwaltung nicht bekannt. Deshalb wurde der Gemeinderat in der Sitzung am 16. September 2021 darüber informiert, dass eine Trennung der Einrichtung durch die Bürgermeisterin akut vorgenommen wurde. Durch Umgruppierungen in den Gehaltsstufen und den Erhalt der weiteren Zuwendungen entstehen nach dargestellter Kalkulation keine finanziellen Nachteile.
Bürgerbegehen „Ja zum Limes Center“
Für das Bürgerbegehren wurden 623 Unterschriften gesammelt, davon sind 612 gültig. Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Denkendorf das Bauleitplanverfahren „Limes Center“ fortsetzt, um die Ansiedlung eines Nahversorgungsangebots an der Hauptstraße in Denkendorf prüfen zu können.“ Die Legitimität der Fragestellung liegt laut der Verwaltung vor. Die Abstimmung darüber findet in der Gemeinderatssitzung am 18. November 2021 statt. In einer kurzen Diskussion zeigten sich einige Gemeinderäte irritiert darüber, da man sich immer noch im Bauleitplanverfahren befindet und die Abwägungen weiterhin durchgeführt werden müssen. Der Folgetermin steht seit der letzten Sondersitzung vom 04. August 2021 aus, da aus zeitlichen Gründen die Stellungnahmen der öffentlichen Träger (4.1 Verfahren) nicht behandelt werden konnten.
Gehweg „Hauptstraße“
Der Gehweg an der Hauptstraße zwischen Gasthof Lindenwirt und Puschkinstraße wird aufgrund Priorisierung anderer Themen bis auf Weiteres zurückgestellt.
Patrick Scherrmann
Fraktionssprecher, FW Denkendorf
Für Rückfragen stehe ich natürlich sehr gerne zur Verfügung.
Schreibt einfach eine E-Mail an patrick.scherrmann@fw-denkendorf.de