24.01.2021
Subjektiver Bericht der Freien Wähler Denkendorf zur Gemeinderatssitzung vom 21. Januar 2021

Zu Beginn begrüßte die Bürgermeisterin alle Anwesenden und machte darauf aufmerksam bis maximal 21 Uhr tagen zu wollen. Das Ministerium hatte aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehen dazu angeraten, so kurz wie möglich zu tagen. Im Notfall haben alle Gemeinderäte vorab einen Passierschein erhalten, falls die Sitzung länger dauert. Zudem hatten wir vorab vereinbart durchwegs eine FFP2-Maske zu tragen, um das Infektionsrisiko zu verringern. So funktionieren aktuell Coronakonforme Gemeinderatssitzungen. Hinweis von meiner Seite: Zu Beginn tagte der Gemeinderat noch nicht vollständig. Erst später waren alle gewählten Vertreter anwesend. Daher variieren die Abstimmungsergebnisse.

Die Bürgermeisterin informierte uns, dass der im Bauausschuss zu behandelnde TOP07 Antrag auf Bauvoranfrage zum Neubau einer Tankstelle Fl.Nr. 1007/17 Gem. Denkendorf | Änderung und Nutzungsänderung eines Discounters (Aldi) in eine Raststätte auf Fl.Nr. 1007/17 Gem. Denkendorf | Änderung und Nutzungsänderung eines Vollsortimenters (REWE) in ein Fernfahrerhotel auf Fl.Nr. 1007/15 Gem. Denkendorf | Abriss eines Fachmarktgebäudes und Errichtung eines LKW- / PKW-Parkplatzes auf Fl.Nr. 1007/15, 1007/16 u. 1007/17 Gem. Denkendorf vertagt wurde. Nach gemeinsamer Beratung mit Heike Fritzen von der UB Denkendorf habe ich 1 Tag vor der Sitzung mit unserer Bürgermeisterin telefoniert und sie gebeten mit dem Antragsteller noch vor der Sitzung Kontakt aufzunehmen, dass wir wie bereits vorab im Kreise der Fraktionssprecher vereinbart, für ein separates Gespräch und Findung einer einvernehmlichen Lösung zur Verfügung stehen. Der Antragsteller hat dem zugestimmt und die Bauvoranfrage vorläufig zurückgezogen. Es wird nun eine Videokonferenz zwischen dem Antragsteller, den 3 Bürgermeistern und den jeweiligen Fraktionssprechern stattfinden. Sollte keine Lösung gefunden werden, kann die Bauvoranfrage innerhalb der gesetzlichen Frist in der nächsten Sitzung behandelt werden.

Außerdem musste der TOP04 Änderungsantrag einer bestehenden ARAL-Werbeanlage auf ARAL/REWE TO GO Design zu einem genehmigten Verfahren auf Fl.Nr. 1460 und 1461 Gem. Denkendorf, Hauptstraße in der Gemeinderatssitzung erneut besprochen werden. Der Antragsteller plant die Werbung von „ARAL Petit Bistro“ in „REWE TO GO“ zu ändern. Der bisherige ARAL Tankstellen Store hat ca. 1.800 – 2.500 Artikel im Angebot. Durch das ARAL/REWE TO GO Konzept wird das Angebot auf 1.000 – 1.200 Artikel reduziert. Das Sortiment ist für den reinen Reisebedarf gedacht und somit nicht als LebensmittelEinzelhandel bzw. Supermarkt zu sehen. Rund um das Gebäude ist deshalb eine entsprechende Werbung angedacht. Außerdem soll ein Werbepylon an der Straße aufgestellt werden. Die Werbeanlagen unterliegen der Werbeanlagensatzung für Denkendorf und sind in diesem Bereich bis max. 2 m² zulässig. Der Pylon hat jedoch eine Höhe von 3,75 m und eine Breite von 1,30 m. Die frühere Werbetafel wurde bereits entfernt. Auch wenn die Bewerbung des Konzepts für viele logisch ist, ist der Werbepylon nach Meinung der Mehrheit der Gemeinderäte zu groß sowie nicht konform zur ISEK Dorferneuerung und Werbeanlagensatzung. Zudem ist schon einiges an zulässiger Werbefläche geplant. Im Bauausschuss betrug das Abstimmergebnis 5:2 gegen die Aufstellung des Werbepylons. Der Gemeinderat folgte diesem Beschluss und stimmte ebenfalls mit 12:3 gegen die Aufstellung.

TOP03: Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 56/4 Gem. Schönbrunn, Salvatorweg wurde vom Bauausschuss bewilligt.

Die weiteren Tagesordnungspunkte TOP05: Weiterführung von bauleitplanerischen Maßnahmen 1. Änderung des Beb. Plans Nr. XLII (42) „Römerstraße“ Schönbrunn; Beschluss weiteres Verfahren und TOP06: Erlass der Einbeziehungssatzung „Dörndorf“; Ergebnis und Abwägung aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit – weiteres Verfahren werden als zusätzliche Tagesordnungspunkte im weiteren Verlauf der Gemeinderatssitzung besprochen

Neben den verschiedenen Bauanträgen, die dem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen, wurde hier erwähnt, dass eine Anzeige der Beseitigung über den Abbruch eines Gebäudeteils mit Keller, Festsaal und Hotelzimmern einer bestehenden Gaststätte mit Hotel auf der Fl.Nr. 1413, Gem. Denkendorf, Hauptstr. 30 am 15.12.2020 bei der Gemeinde einging.

Auch dieser TOP wurde vertagt, da zum aktuellen Zeitpunkt nur eine PowerPoint Präsentation seitens der anbietenden Softwarefirma vorlag. Angefordert wurde aber ein visuelles Präsentationsvideo um alle Gemeinderäte vorab abzuholen. Für eine direkte Vorstellung in der Sitzung stand zu wenig Zeit zur Verfügung. Die Softwarefirma wird deshalb zeitnah allen ein Video zur Verfügung stellen und der TOP soll erneut am 04.02.2021 oder am 04.03.2021 behandelt werden.

a) 31. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Limes Center“ in Denkendorf; Weiteres Verfahren

b) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Limes Center“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1475, 1475/1 und 1477, alle Gemarkung Denkendorf sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 123, 123/134, 417/19, 1475/2, 1476 und 1478, Gem. Denkendorf; Weiteres Verfahren

 

Der Projektentwickler Ratisbona Handelsimmobilen beabsichtigt, im Norden von Denkendorf und westlich der Autobahn BAB 9 ein Fachmarkzentrum (Limes Center) zu errichten. Im ersten Bauabschnitt ist die Errichtung einer Bäckerei mit Café, zweier großflächiger Lebensmittelmärkte (max. 1.200 m² Verkaufsfläche pro Markt), eines Getränkemarktes sowie Drogeriemarktes geplant. Im weiteren Bauabschnitt soll im Nordwesten noch ein Gesundheitszentrum entstehen. Bereits 2019 wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Vorhaben wurde jedoch erneut angepasst. Da das Plangebiet aktuell als Außenbereich zu bewerten ist, besteht somit noch kein gegenwärtiges Baurecht. Daher ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12 BauGB erforderlich. Der Bebauungsplan ist aktuell nicht aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelbar, da dieser aktuell eine landwirtschaftliche Fläche darstellt. Deshalb ist im Parallelverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Der spätere Bauabschnitt 2 (Gesundheitszentrum) wird hierbei mitberücksichtigt. In der neuen Planung haben sich die Abstandsflächen zu den direkten Nachbarn von 6 m auf 11,5 m geändert. Zudem beträgt die westliche Wandhöhe 7 m (sie soll durchwegs 6,80 m betragen, 0,2 m dienen als Puffer). Das Dach wächst bis zum Parkplatz mit einer max. Neigung von 5° an. Somit wird die östliche Wandhöhe nicht höher als 5 m. Die Lüftungsanlagen sind in Richtung der Autobahn ausgerichtet. Die Dachfläche soll nach Forderung des Gemeinderats durchwegs begrünt werden. Weitere Ausgleichsflächen sind in Nassenfels vorgesehen, da diese ein Ökokonto besitzen. Das Gebäude selbst soll in Vollholz entstehen. Hinter dem Gebäude wird ein Grüngürtel mit einer Lärmschutzwand errichtet. Das Parkplatzgelände wird terrassenförmig ausgelegt, um so wenig Erdbewegungen wie möglich durchzuführen. Es sollen ca. 200 Parkplätze (inkl. E-Ladesäulen) entstehen. Das entspricht ca. 1 Stellplatz pro 30 m². Unsere Stellplatzsatzung sieht 1 Stellplatz pro 15 m² vor. Daher forderte ich, die Anzahl der Stellplätze zu überdenken. Im bestehenden Fachmarkzentrum haben wir aktuell ca. 600 Parkplätze. Auch wenn diese nur mit ca. 50% Auslastung im Durchschnitt benutzt werden, muss bedacht werden, dass wir mit dem erweiterten Angebot einer Bäckerei mit Café und Drogeriemarkt ggf. einen größeren Bedarf abdecken müssen, als wie er aktuell im Bebauungsplan vorgesehen ist. Zudem wissen wir aktuell nicht was mit dem bestehenden Fachmarkzentrum „An der Römersäule“ passiert (s. TOP03). Diese Thematik gibt deshalb der Gemeinderat an Ratisbona nochmal zum Überdenken mit. Es sollte ggf. auch über ein Parkdeck nachgedacht werden, um so wenig Flächen wie möglich zu versiegeln. Weiteres Thema ist die Versickerung des Oberflächenwassers auf den Parkflächen. Das wurde von vielen Gemeinderäten angesprochen. Nach aktuellen Bodenuntersuchungen ist das Wasser nicht sickerfähig und könnte ggf. die anliegende Wohnbebauung belasten. Daher ist die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt bei der öffentlichen Auslegung notwendig. Jeweils nach 8-10 Stellplätzen ist ein Baum vorgesehen. Mehr ist nach Rückmeldung von Ratisbona nicht möglich. Die Auswahl der Baumarten wurde ebenfalls im Vorfeld per E-Mail kritisiert, da einige Baumarten Sumpfbäume sind. Die Liste wurde nun im Nachgang der Nachfrage noch einmal erweitert. Der 38 m hohe Werbepylon wurde seitens des Gremiums abgelehnt. Kritik gab es, da der Lebensmittel Einzelhandel als Sondergebiet ausgewiesen wird und der Bereich des Drogeriemarktes als Gewerbegebiet. Von der Landesplanung wurde dieses Vorgehen zwar so empfohlen, aber so macht man auch das Tor auf für alternative Gewerbearten. Daher wurde zusätzlich beschlossen die gewerbliche Baufläche herauszunehmen und nur den Einzelhandel zu genehmigen. Um die Nachtruhe einzuhalten wird Ratisbona zusätzlich eine Schranke nahegelegt. Zum Kreisverkehr wird die Stellungnahme des staatlichen Bauamts und der Autobahndirektion erwartet. Der Gemeinderat stimmte deshalb mit 11:4 für die 31. Änderung des Flächennutzungsplans. Mit 10:5 Stimmen wurde der Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Die Verwaltung wird in beiden Fällen mit den weiteren Schritten beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlich Belange vorzunehmen

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom 06.11. – 06.12.2019 durchgeführt. Die Abwägung der Stellungnahmen mit Feststellungsbeschluss erfolgte noch durch den alten Gemeinderat am 16.01.2020. Das Landratsamt Eichstätt stellte jedoch fest, dass die Stellungnahmen der DB AG – DB Immobilen sowie Wittelsbacher Ausgleichfonds im Zuge der Abwägung nicht vollumfänglich behandelt wurden. Dies holten wir in diesem Rahmen nach. Die DB AG und DB Immobilien wiesen auf die Tunneldienstbarkeit, Immissionsduldung und Grundwassermessstellen hin. Die Baubeschränkungszone ab Mittelachse des ICE Tunnels beträgt je 15 m. Aufgrund Auflagen beträgt der beidseitige Abstand, der eine Bebauung untersagt, 20 m. Diese Schutzzone wurde in der Bauleitplanung berücksichtigt. Vom Wittelsbacher Ausgleichfond kam die Stellungnahme, Erschwernisse und Beeinträchtigungen bei der Bewirtschaftung der Wälder zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Deshalb wurde ein Grenzabstand von einer Baumlänge von 30 m zur geplanten Bebauung gefordert. Es wird jedoch am Abstand von 20 m zum Wald und Baugrenze festgehalten, da es sich um keinen neu angeschnittenen Wald handelt und keine Eingriffe im Wald oder am Waldrand vorgenommen werden. Beide Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat ohne Gegenstimme zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat hat sich bereits 2016 aufgrund Antragstellung der damaligen Eigentümerin von Fl.Nr. 35 mit dem Erlass einer Ortsabrundungssatzung befasst. Die nebenliegenden Grundstücke sollten mitaufgenommen werden. Bei der Nachbarbeteiligung hinsichtlich Kostenübernahme für die bauleitplanerischen Maßnahmen stimmten je 2 Beteiligte dafür als auch dagegen. Hier kam zusätzlich der Hinweis, dass bei den südlichen Teilflächen in der Vergangenheit aufgefüllt wurde und dort Abbruchmaterial von älteren Gebäuden aus dem Ortsteil Dörndorf liegen. Daher wurden im Juli 2019 die Einstellung des Verfahrens beschlossen. Nun wurde von den heutigen Antragstellern ein Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungssatzung eingereicht. Außerdem wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass bereits Bodenuntersuchungen durchgeführt wurden und keine Auffälligkeiten erkennbar waren. Das Untersuchungsergebnis liegt jedoch nicht vor. Dennoch stimmte der Gemeinderat mit 13:4 Stimmen gegen die Einleitung von bauleitplanerischen Maßnahmen.

Dieser TOP wurde bereits im Bauausschuss behandelt. Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung wurde bereits am 18.06.2020 beschlossen. Die Öffentlichkeit- und Behördenbeteiligung erfolgte im Zeitraum vom 09.09. – 09.10.2020. Die Abwägungen nahm der Bauausschuss einstimmig zur Kenntnis. Der Gemeinderat schloss sich mit 17:0 Stimmen der Abwägung des Bauausschusses an und beschloss die Einbeziehungssatzung „Dörndorf“ für die Fl.Nr. 325/2 Gem. Dörndorf.

Am 27.10.2020 fand eine Besichtigung von 3 neuen Bauhöfen (Aresing, Hohenwart, Reichertshofen) statt.

  • Bauhof Aresing
    Bj. 2013, 4 Bauhofmitarbeiter, Hallengröße ca. 40 m x 17 m Kalt/Warmhalle Werkstatt, Büro Sozialräume, überdachte Lagerhalle, Schüttgutboxen
  • Bauhof Hohenwart
    Bj. 2020, 6 Bauhofmitarbeiter
  • Bauhof Reichertshofen
    Bj. 2020, 14 Bauhofmitarbeiter, Hallengröße ca. 40 m x 20 m Kalt/Warmhalle Werkstatt, Büro Sozialräume, überdachte Lagerhalle, überdachte Schüttgutboxen, überdachtes Materialaußenlager

 Des Weiteren wurde noch die neue Gewerbehalle von Gemeinderatsmitglied Stephan Werner besichtigt (Bj. 2020, Hallengröße 49 m x 22 m, Kalt/Warmhalle Werkstatt, Büro Sozialräume). Von der Raumaufteilung, der Raumgrößen, der Anordnung und Bauart konnte der Bauhof in Aresing überzeugen.

Am 03.12.2020 beschloss der Gemeinderat die 29. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Sondergebiets zur Errichtung eines Bauhofes.

Für die weitere Vorgehensweise beauftragte der Gemeinderat nun mit 16:1 Stimmen die Verwaltung mit der Einholung von mindestens 3 Honorarangeboten.

Aufgrund von mehreren Stromausfällen an der Hauptabsicherung wurde die Verwaltung gebeten, die Elektroinstallation des Gebäudes prüfen zu lassen. Eine Elektrofirma hat die Ursache eingegrenzt und mehrere Mängel festgestellt. Deshalb wurde ein Planungsbüro zur Bestandsaufnahme der Elektroinstallation, Maßnahmenübersicht und Grobkostenschätzung beauftragt.

Die Summe der Grobkosten der Mängel beträgt 17.000 €. Die Summe der empfohlenen durchzuführenden Maßnahmen beträgt 18.000 €. Das Gremium stimmte mit 15:2 Stimmen für die Behebung der Mängel und Umsetzung der Maßnahmen und beauftragte das Planungsbüro mit geschätzten Honorarkosten von ca. 14.000 € die Planungen weiterzuführen, um in Abstimmung mit der Feuerwehr die Baumaßnahmen auszuschreiben und zu beauftragen.

Eine Verteilerküche ist bei Neuplanungen von Kindergärten mittlerweile Standard. Sie dient zum Aufwärmen und Zubereiten von Speisen sowie als Backup falls die Cateringfirma eines Tages wegfallen sollte. Um den Anforderungen der Lebensmittelüberwachung gerecht zu werden, sind hochwertige Einbaugeräte und Oberflächen aus Edelstahl erforderlich.

Die Verteilerküche wurde ausgeschrieben. Die abgegebenen Angebotspreise der 4 Firmen liegen zwischen 42.000 € und 50.800 € (ursprüngliche Kostenschätzung 21.420 €). Die Kostenmehrung ergibt sich aufgrund den o.g. Anforderungen im Vergleich zu einer ursprünglich geplanten reinen Verteilerküche eines Schreiners. Die Vergabe erfolgte im nichtöffentlichen Teil.

N-ERGIE lieferte ein Angebot für die Errichtung der neuen Straßenbeleuchtung für das neue Gewerbegebiet „Am Limes“ BA I ab. Die Angebotssumme liegt bei 23.000,51 €. Der Gemeinderat stimmte hier gesamtheitlich zu.

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des jeweiligen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschluss liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € nicht übersteigen. Die Projekte müssen bis 01.10.2021 abgeschlossen sein und dienen der Dorfverschönerung. Finanzielle Auswirkung für die Gemeinde Denkendorf: 1.666,67 € (nur Regionalbudget) Der Gemeinderat stimmte dem Regionalbudget vom Amt für ländliche Entwicklung mit 17:0 Stimmen zu.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden wir informiert, dass in der Nachbargemeinde Markt Altmannstein „An der Schlossbreite“ OT Hagenhill ein neues Wohngebiet entsteht.

Patrick Scherrmann

Fraktionssprecher, FW Denkendorf

 

Für Rückfragen stehe ich natürlich sehr gerne zur Verfügung. Schreibt einfach eine E-Mail an patrick.scherrmann@fw-denkendorf.de