09.07.2021
Subjektiver Bericht der Freien Wähler Denkendorf zur Gemeinderatssitzung vom 17. Juni 2021

Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte ist eine Teilnahme an der Gemeinderatssitzung wieder ohne Test möglich. Des Weiteren wurde die Sitzung analog zu den neuen Regeln so ausgelegt, dass sich 50 Personen in der Schulaula während der Sitzung aufhalten dürfen. Somit wurden ca. 30 Sitzplätze für die Zuschauer_innen geschaffen. Zur Sitzung vom 17.06.2021 waren nur zwei Besucher anwesend. Des Weiteren wird Hugo Knittel zukünftig nicht mehr von den Gemeinderatssitzungen aus der Pressesicht berichten. Für die Sitzung war seitens des Eichstätter Kuriers Herr Timo Schoch anwesend. Zu Beginn erinnert unsere Bürgermeisterin an den Volksaufstand der DDR am 17. Juni 1953. Der 17. Juni war bis 1990 ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland.

Aus der Bauausschusssitzung wurde der
TOP06: Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 35 Gem. Dörndorf, Nähe Riedenburger Straße
in der Gemeinderatssitzung behandelt. Für das gleiche Grundstück wurde bereits ein Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungssatzung gestellt und am 21.01.2021 vom Gemeinderat abgelehnt. Die Bauvoranfrage soll nun klären, inwieweit das Bauvorhaben im Außen- bzw. Innenbereich liegt. Zudem sollte die Bebaubarkeit eines Einfamilienhauses geprüft werden. Dies wird jedoch vom Landratsamt entschieden. Die erforderlichen Stellplätze wurden noch nicht ausgewiesen. Seitens des Gremiums wurde das Thema kontrovers diskutiert. Thomas Sendtner (CW) baute eine Argumentationskette auf, so dass man diesem Vorhaben wohlwollend zustimmen könnte, da es sich nur um eine Bauvoranfrage handelt. Stellplätze müssten beim Bauantrag ausgewiesen werden. Wenn das Grundstück so problembehaftet ist – so die Meinung einiger Bürger_innen aus Dörndorf - sollte die qualifizierte Entsorgung durch den Antragsteller sichergestellt werden. Schlussendlich stimmten 9 der 14 anwesenden Gemeinderäte gegen das Bauvorhaben.

Nr. XXI a (21 a) „Innenbereich Bitz“
Nr. XXI b (21 b) „Innenbereich Dörndorf“
Nr. XXI c (21 c) „Innenbereich Gelbelsee“
Nr. XXI d (21 d) „Innenbereich Schönbrunn“
Nr. XXI e (21 e) „Innenbereich Zandt“
zur Steuerung des Maßes der Nutzung bei der Bebauung im ungeplanten Innenbereich; Verdichtete Bebauung; Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschlüsse.

Der Bauausschuss wägte bereits im Vorfeld alle Stellungnahmen ab. Der Gemeinderat folgte diesen und beschloss weiterhin einstimmig die Satzung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. XXI (21 a – e) für Bitz, Dörndorf, Gelbelsee, Schönbrunn und Zandt. Die Veränderungssperre ist somit nicht mehr notwendig. Die verdichtete Bebauung innerorts ist nun in allen Ortsteilen zulässig.

„Zum Fuchsberg“ in Dörndorf; Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 22.10. – 22.11.2010. Der Bauausschuss wägte bereits im Vorfeld alle Stellungnahmen ab. Der Gemeinderat folgte diesen und beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. XXVI „Zum Fuchsberg“ in Dörndorf. Fast genau ein Jahr nach der vorgenommenen Änderung des Bebauungsplans ist nun die Anpassung bzw. Erhöhung der Grundflächenzahl für Grundstücke, die an einer Ortsrandgrünzone liegen, offiziell vollzogen.

Gewerbegebiet, Gemeinde Denkendorf; Ergänzung- und Änderungsverfahren; Änderungsbeschluss u. weiteres Verfahren
Für das Gewerbegebiet „Am Limes BA II“ wurden nochmals Anpassungen am Bebauungsplan vorgenommen:

  • Einplanung einer zusätzlichen Straße für die Parzellierung kleinerer Grundstücke
  • Anpassung der Festsetzung der Betriebsleiterwohnungen  
  • Änderung des erforderlichen Schallschutzgutachtens nach DIN 4109 bei Bebauung mit einem Beherbergungsbetrieb
  • Anpassung der Gebietsgröße aufgrund der Entwässerung
  • Anpassung des Kreisverkehrs mit Geh- und Radweg an der Zandter Straße
  • Änderung der 50%igen Begrünung von Flachdächern, so dass hier keine Verpflichtung mehr vorliegt

 Vor allem die Wegnahme der Verpflichtung einer 50%igen Begrünung von Flachdächern kritisierte Gemeinderätin Heike Fritzen (UB). Gründächer leisten einen nachhaltigen Beitrag bei der Entwässerung, da das Regenwasser zeitversetzt abgegeben wird und somit zur Entlastung bei der Entwässerung führt. Zudem wird Lebensraum für die Natur gefördert, welcher durch die Flächenversiegelung weggenommen wird. In Baden-Württemberg ist dies längst vorgeschrieben. Im Zuge der Anpassung mussten auch die Rückhaltebecken und Retentionsfilteranlagen erneut vergrößert werden. Daher ist der Entfall der Verpflichtung nicht nachvollziehbar. Wir könnten uns hier durchaus Geld sparen durch unnötige Erdbewegungen. Andere Gemeinderäte regten an, dass eine vorgeschriebene Begrünung zu hohen Kosten bei Bauwerbern (Statik) hervorruft. Hier stimmte ich zusammen mit weiteren drei Gemeinderäten gegen diese Lockerung (Abstimmergebnis: 4:10). Die Änderungen nehmen nun erneut Einfluss auf die ursprünglich geplante Erschließung im Herbst 2021, da der Bebauungsplan nun wiederum neu ausgelegt werden muss.

Die Beschlüsse zur Sanierung der Kanäle in Gelbelsee und Schönbrunn liegen seit 2018 vor. Dieser TOP dient nur zur Kenntnisnahme. Baustart ist in beiden Fällen der 09.08.2021. Die Umsetzung in Gelbelsee kostet ca. 554.000 € mit Fertigstellung am 23.12.2021. Der Wasserstand wird durch die Sanierungsmaßnahme in der Burgstraße ab der Einmündung zur Kreisstraße um ca. 20 cm gesenkt. Für die Kanalsanierung in der Römerstraße ab der Einbiegung am Hang in Schönbrunn kommen Kosten in Höhe von ca. 265.000 € auf die Gemeinde zu. Die Fertigstellung ist für den 08.10.2021 angedacht. Dort ist der Kanal stark beschädigt u.a. durch Wurzeleinwachsungen. Die Kanalsanierungen für die Ortsteile Dörndorf und Bitz werden nach der Fertigplanung des Baugebietes in Bitz vorgenommen.

Im Zuge der Dorfsanierung gibt es Klärungsbedarf. So befindet sich an der unteren Bushaltestelle ein Telekomschaltschrank. Der Gehweg kann durch die jetzige Situation nicht so wie geplant umgesetzt werden, da der Schaltschrank 50 cm über dem Geländeniveau liegt. Es müsste eine Stützmauer gebaut werden, die aber den Gehweg auf 90 cm verschmälert. Der Gehweg wäre somit nicht mehr barrierefrei. Alternativ könnte der Schaltschrank für Kosten in Höhe von ca. 35.000 € (nicht förderfähig) versetzt werden. Auf meine Frage hin, ob das bei der ursprünglichen Planung übersehen wurde, antwortete die Verwaltung, dass der Schaltschrank zum damaligen Zeitpunkt noch nicht da war und erst mit der Glasfasererweiterung aufgebaut wurde. Während der Dorfsanierung in Dörndorf haben wir kurz vor Abschluss der Arbeiten auch nochmal Geld in die Hand genommen und den Weg zum Friedhof neu teeren lassen. Daher bin ich der Meinung gleiches mit gleichem zu messen. Wenn wir schon sehr viel Geld für die Dorfsanierung ausgeben, dann sollten wir dies auch entsprechend optisch und korrekt umsetzen. Die Mehrheit des Gemeinderats war derselben Meinung und stimmte mit 11:3 Stimmen für die Versetzung des Schaltschranks. Im anderen Fall ging es um einen Gehwegbau in der Kreisstraße ortsauswärts Richtung Denkendorf. Dort wurde vor kurzem erst ein Grunderwerb vorgenommen. Die Kosten für den Gehweg betragen ca. 20.000 €. Dieser Ausbau wurde aber mit 11:3 Stimmen zurückgestellt.

Der Bauhof besitzt einen Aufsitzmäher (BJ 2013, 1000 Betriebsstunden), der mittlerweile sehr reparaturanfällig ist. Hier soll ein Ersatzgerät (Kosten 40.000 €) angeschafft werden. Der Restwert des bisherigen Mähers liegt bei ca. 14.000 €. Die Forderung einer Neuanschaffung führte zu sehr viel Kritik im Gemeinderat. Der Restwert des Mähers sei noch sehr hoch, daher sollte das Gerät nochmals repariert werden. Es wurde die Thematik des noch offenstehenden Haushalts für das Jahr 2021 angesprochen. Wir hatten uns letztes Jahr auferlegt, jede Investition auf den Prüfstand zu stellen. Jürgen Sendtner (CW) und ich teilten die Meinung mehr Arbeitspakete extern zu vergeben. Der Bauhof hat zu viele Tätigkeiten und kommt mit der Pflege nicht mehr hinterher. Deshalb muss er entlastet werden. Alle Saisontätigkeiten binden Personal. Rolf Schowalter (FW) sagte, dass diese in Ingolstadt durch Firmen durchgeführt werde. Thomas Sendtner (CW) recherchierte im Internet: Vergleichbar gebrauchte Geräte haben einen höheren Verkaufswert (ca. 20.000 €). Die erneute Reparatur wird aber auch kritisch beäugt. Die Bürgermeisterin erwähnte, dass vor kurzem bei einer anderen Tätigkeit durch eine Fremdfirma eher schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Mit 10:4 Stimmen beschlossen wir diesen TOP noch einmal zu vertagen und beauftragten die Verwaltung Vergleichsangebote der Pflege aller Grünflächen durch externe Firmen einzuholen.

Bei einer Besichtigung im vergangenen Jahr konnten wir einen ersten Einblick eines Modellklassenzimmers in unserer Schule werfen. Das Klassenzimmer hatte eine sanierte Akustikdecke und ergonomische Stühle sowie Tische. Dies soll nun für vier weitere Klassenräume (1 – 4. Klasse) angeschafft werden. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 50.934,38 €. Mein Eindruck aus der Sitzung war, dass sicher jeder die Investition neuer Möbel nachvollziehen kann. Ob sie aber zum jetzigen Zeitpunkt (s. oben „offener Haushalt“) als zwingend notwendig gesehen wird, ist schon zu hinterfragen. Es gab Einwände, dass bereits vor mehreren Jahren ein Ausschuss zur Sanierung der Schule gebildet wurde. Unter anderem gibt es den Beschluss die Toilettenanlagen zu sanieren. Weder tagte der Ausschuss bis heute, noch wurden die Sanitäranlagen saniert. Die Bürgermeisterin brachte als Argument, dass dies u.a. wegen Corona und der Personalsituation im Rathaus nicht möglich war. Ich bin der Meinung, es sollte ein Meilensteinplan vorgenommen werden, mit Zeitplan sowie Priorisierung und Durchführung der weiteren Sanierung unserer Schule. Außerdem sehe ich die Investition in Lüftungsanlagen bzw. mobiler Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion als viel wichtiger an, um im Herbst bzw. Winter auf eine bevorstehende vierte Corona-Welle frühzeitig zu reagieren und den weiteren Präsenzunterricht zu gewährleisten. Dies wird mittlerweile auch immer mehr durch unsere Politiker gefordert. Anders als in der Sitzung behauptet, haben wir das Thema Luftreinigung nicht im Gemeinderat im vergangenen Jahr besprochen. Es gab hierzu im Rahmen des vom Freistaat Bayern im Herbst 2020 aufgestellten Förderprogramms nur einen E-Mailverkehr, wo die Investition als nicht notwendig und nicht förderfähig für unsere Schule gesehen wurde. Das Lüften unserer Klassenzimmer reiche aus, so die schriftliche Rückmeldung. Viele Meldungen pro und contra gegen die Investition der neuen Möbel waren in der Argumentation berechtigt. Die meisten Gemeinderäte wünschen sich einfach einen strukturellen Leitfaden was die Reihenfolge und Durchführung der Anschaffungen betrifft. Am Ende der Diskussion stimmte das Gremium mit 11:4 Stimmen für die Neumöblierung der vier Klassenzimmer.

Die Staffelung der Elternbeiträge wurden am 04.03.2021 durch den Gemeinderat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die nun weiteren Änderungen sind reine Formalitäten betreffend des Beitragszuschusses durch den Freistaat Bayern, sowie der Aufnahme der neuen Einrichtung „Kinderhaus Sonnenschein“, welche ab dem 01.09.2021 den Betrieb aufnimmt, und einer Passagenänderung für den Waldkindergarten. Beide Tagesordnungspunkte wurden einstimmig beschlossen.

Die Bushaltestelle in Altenberg am Ortseingang ist in die Jahre gekommen. Nach Meinung der Verwaltung ist sie „stark“ beschädigt. Sie schlagen hier eine Erneuerung nach dem Model „Bitz“ vor, wie es bereits in anderen Ortsteilen umgesetzt wurde. Diese würde inkl. Material und Montage ca. 22.000 € kosten. Vor der Sitzung konnte ich mir zusammen mit Ortsvertreterin Kathrin Böhm ein Bild vom jetzigen Zustand machen. Erneuert bzw. repariert muss nach meiner Meinung nach die untere Holzumrandung entlang des Fundaments, die Sitzbank und die Dachpappe. Auch ein neuer Anstrich würde der Bushaltestelle guttun. Eine Neuanschaffung ist noch nicht notwendig. In Altenberg ist die Stimmung unterschiedlich. Einige Altenberger_innen hängen noch am „alten“ Modell. Andere wünschen sich die neue Variante. Mit einer Reparatur könne man dennoch mitgehen. Im Gremium wurde daher einstimmig beschlossen ein Angebot zur Sanierung einzuholen. Zudem soll noch alternativ ein Angebot für ein „kleineres“ Bushäuschen nach dem „Bitzer Modell“ angefragt werden.

Im Juli 2020 haben wir im Gemeinderat beschlossen pro Jahr zwei Geschwindigkeitsmessanlagen zu beschaffen, solange hier eine Förderung besteht. Eine Geschwindigkeitsmessanlage kostet 2.609,67 €. In der Sitzungsunterlage wurde dieser Preis fälschlicherweise für zwei Geräte ausgewiesen. Bei einer Anschaffung von zwei Messanlagen erhalten wir eine Förderung von 1.000 € pro Gerät. Hiervon soll eine Geschwindigkeitsmessanlage auf Höhe der Mozartstube Richtung Denkendorf aufgebaut werden. Seitens der Ortsvertreterin Kathrin Böhm wurde am 30.04.2021 ein schriftlicher Antrag zur Aufstellung einer weiteren Messanlage am Ortseingang in Altenberg von Denkendorf kommend gestellt. Bei der Besichtigung vom Bushäuschen teilte mir Kathrin Böhm noch mit, dass mit erhöhter Geschwindigkeit in den Ortsteil Altenberg gefahren wird. Zudem wird hier noch die ebene bzw. geschotterte Insel vor dem Bushaltestelle überfahren. Ich bat die Verwaltung hier zu überprüfen, ob auf der Insel was gemacht werden könnte, damit der Verkehr entschleunigt wird. Der Anschaffung von zwei Geschwindigkeitsanzeigern wird einstimmig zugestimmt. Allerdings wird vor der Aufstellung in Altenberg noch eine Verkehrszählung durchgeführt und die Notwendigkeit überprüft. Die letzte Auswertung der Messanlagen in der Gemeinde sind auf den Januar 2021 datiert und sollten deshalb wieder aktualisiert werden. Alle Messergebnisse findet man hier.
www.gemeinde-denkendorf.de/aktuelles/geschwindigkeitsmessungen

Reine Information über bauleitplanerische Maßnahmen der Nachbargemeinde
Stadt Beilngries:

  • Bebauungsplan Nr. 75 „Wohnen am ehemaligen Volksfestplatz“ in Beilngries Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Markt Altmannstein:

  • 19. Änderung Flächennutzungsplan für die Freiflächen PV-Anlage Laimerstadt
  • Einleitung des Aufstellungsverfahrens Bebauungsplan "Freiflächen PV-Anlage Laimerstadt" Jeweils als frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i. V. m § 4 a Abs. 2 BauGB.

Markt Kipfenberg:

  • Bebauungsplan Nr. 40 "AN DER AU" in Schelldorf
  • 8. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Schelldorf Jeweils Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Weitere Informationen:

  • Die Sanierung der Autobahnbrücken wird ab 2023 durchgeführt. Wir wurden nun informiert, dass die Brücke in Gelbelsee in der Kreisstraße Richtung Buch nun nicht dauerhaft gesperrt wird. Es wird temporäre Sperrungen geben, aber die Durchfahrt soll in diesen zwei Jahren trotzdem möglich sein.
  • Die in Dörndorf gefundene Schnappschildkröte musste in eine Wildtierauffangstation in München untergebracht werden. Die Kosten der Unterbringung trägt die Gemeinde.
  • Die Abwägungen aus der ersten Auslegung zum Thema Limes Center sind auf der Zielgeraden. Es sind über 200 Stellungnahmen seitens der Bürger_innen eingegangen. Als Abwägungstermin wird ein Termin im Juli anforciert. Dieser wird noch bekannt gegeben. Die Zuschaueranzahl ist wie bereits oben erwähnt aufgrund aktuell gültiger Regeln auf 50 Personen begrenzt.  

Patrick Scherrmann
Fraktionssprecher, FW Denkendorf

Für Rückfragen stehe ich natürlich sehr gerne zur Verfügung.
Schreibt einfach eine E-Mail an
patrick.scherrmann@fw-denkendorf.de