Aktuelles
21.12.2020
Subjektiver Bericht der Freien Wähler Denkendorf zur Gemeinderatssitzung vom 03. Dezember 2020
Subjektiver Bericht der Freien Wähler Denkendorf zur Gemeinderatssitzung vom 03. Dezember 2020
TOP03: Information aus der Bauausschusssitzung
Die Bürgermeisterin informierte uns, dass der im Bauausschuss behandelte TOP07 Antrag auf Neubau
von 2 Wohngebäuden mit Tiefgarage auf Fl.Nr. 1413/11 u. 1413/1 nicht einstimmig befürwortet wurde
und somit im Gemeinderat abgestimmt werden muss. Hier geht es um das Bauvorhaben auf der
Hierlwiese, weshalb vor zwei Jahren aufgrund des damalig geplanten Bauvorhabens eine Bürgerinitiative
gegründet wurde. Daraufhin wurde der Innerortsbebauungsplan 21 für Denkendorf entwickelt, welcher
in diesem Jahr bereits beschlossen wurde. Der neue Plan wurde den Fraktionssprechern bei der
Fraktionseinweisung vorgelegt und weicht nicht von den Richtlinien des Bebauungsplans ab. Das
aktuelle Bauvorhaben mit zwei Baukörpern (jeweils E + I + D (Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss)) in
südlich ausgerichteter U-Form beinhaltet insgesamt 35 Wohnungen (östlicher Bau: 18 Wohnungen,
westlicher Bau: 17 Wohnungen), eine Tiefgarage mit Zu- und Ausfahrt über die Fl.Nr. 1413/1,
Oberflächen Stellplätze und einem eigenen Spielplatz. Insgesamt gibt es 74 Stellplätze.
Die Zufahrt erfolgt über das Wassertal. Das bestehende Gebäude auf der Fl.Nr. 1413/1 wird abgerissen.
Die Anlieger im Wassertal BA I werden durch keine Zufahrt belastet.
Final gingen alle Pläne erst am Tag der Gemeinderatssitzung ein, weshalb eine Nachbarbeteiligung aus
Zeitgründen nicht mehr möglich war. Dieser Umstand führte zu 2 Gegenstimmen im Bauausschuss,
weshalb final der komplette Gemeinderat das Thema nochmals behandelte. Die Nachbarbeteiligung ist
gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Da das komplette Bauvorhaben dem Bebauungsplan entspricht,
stimmt der Gemeinderat mit 14:1 für die Genehmigung. Der Antrag wird nun an das Landratsamt
Eichstätt weitergereicht. Dort wird sicherlich eine Aufforderung zur Nachbarbeteiligung kommen. Der
Antragsteller hatte aber bereits signalisiert in Kürze auf die Nachbarn zuzugehen.
TOP06: Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zum Neubau Kinderhaus
Krummwiesen
Hier erhielten wir einen Sachvortrag des Architekturbüros Karl Ecker aus Schrobenhausen.
Hr. Ecker stellte den Plan für die Landschaftsbauarbeiten rund um das Kinderhaus Krummwiesen vor.
Vor dem Kindergarten werden Stellplätze ausgewiesen (teils auf Schotterrasen, teils mit Betonpflaster
mit 8mm Trennfuge). Es gibt auch extra ausgewiesene Behindertenparkplätze und Fahrradständer. Der Garten des Kinderhauses enthält Terrassen aus Betonplatten, geschwungene Wege, Rutsche,
Schaukel, Sandkasten, Kletternetz, Balanciergeräte, Baumstämme und vieles mehr. Der Sandaustausch
ist über ein breites Tor möglich. Spielgeräte werden in einer Hütte gelagert.
Richtung Tennisplatz entsteht ein leichter Hang mit integrierter Rutsche und einer Sitzarena.
4 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Diese liegen zwischen 201.500 € und 222.350 €. In der
Kostenberechnung waren 218.495,90 € vorgesehen. Die Zaunarbeiten und Vegetation sind nicht im
Angebot enthalten. Diese werden extra ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte nicht öffentlich.
Aus dem Gremium kam noch der Vorschlag, dass bei den Zaunarbeiten Fluchttüren zur Straße
vorgesehen werden sollten.
TOP07: Anbau eines Fußweges entlang der „alten“ Hauptstraße
Nochmal kurz der Auszug aus dem Bericht zur letzten Sitzung:
Geplant ist ein gepflasterter Fußweg ab dem Bushäuschen der „Alten Hauptstraße“ in Richtung der
Altenberger Straße (s. Abbildung grüne Linie). Dieser Fußweg führt an den Linden vorbei. Die Straße wird
deshalb nach links verlegt. Auf der gegenüberliegenden Seite ist nach den aktuellen Planungen ebenfalls
ein Fußweg geplant. Dieser soll kurz vor der Einmündung zum Urlweg beginnen und bis zum
Wohngebiet zur Puschkinstraße hochführen. Die Gräben auf dieser Seite sollen verrohrt und auf
Straßenniveau aufgefüllt werden. Variante 1 und Variante 2 (s. Abbildung gelbe Linie) unterscheiden sich
hierbei nur in der Führung (Fußweg entlang der Grundstücksgrenze der Anwohner oder geringe
Abrückung des Fußwegs mit dazwischenliegenden Grünstreifen zu den Grundstücken). Ein Anwohner
hatte große Bedenken und die Sorge, dass durch die Erhöhung auf Straßenniveau das Wasser bei
ausgiebigen Regen nicht durch Sinkkästen und entsprechender Verrohrung aufgefangen werde und
somit in sein Grundstück hineindrücken könnte. Zudem hängen bereits seit vergangener Woche
mehrere Hinweisschilder entlang der „alten“ Hauptstraße, da eine Fällung der 99 Jahre alten Linden
befürchtet wird. Nach letztem Planungsstand ist aber „nur“ eine Linde von der Fällung bedroht. Diese
könne umgangen werden, indem die Fahrbahn etwas verengt werde. Bedenken gab es auch ob durch
den Fußwegbau die Wurzeln der Linden beschädigt werden.
Während des Vorortstermins und Diskussion in der Sitzung wurde noch eine weitere dritte Alternative (s. Abbildung blaue Linie) vorgeschlagen, in dem der Fußweg nicht auf dieser Seite, sondern auf der anderen Seite ab oberen Eckpunkt Altenberger Straße zur Krummwiesen bzw. Puschkinstraße hochführen könnte. Im unteren Bereich müsste allerdings aufgrund der starken Böschung eine Stützmauer errichtet werden. Das Planungsbüro wird diese Alternative nochmals prüfen und berechnen. Daher wurde final kein Beschluss gefasst und auf die nächste Gemeinderatssitzung am 03.12. verschoben. Der Verengung der Fahrbahn wurde mehrheitlich zugestimmt.
Eines muss uns aber auch klar sein: Sicherheit sollte Vorrang haben. Kinder, Familien oder Senioren sollten sich sicher im Straßenverkehr bewegen können. Aktuell ist das an der Stelle nicht gegeben. Zudem wird in der Krummwiesen ein neuer Kindergarten errichtet, welcher im September 2021 eröffnet wird. Eine Fällung der Linden wird nun aber vermieden.
Nun hat der Gemeinderat dieses Thema erneut behandelt, da das Planungsbüro Siegle die vorgeschlagene Variante 3 (s. Abbildung blaue Linie westlicher Verlauf) geprüft hat. Die Gemeindeverwaltung hat zudem einen Baumgutachter eingeschaltet. Erste Aussage: Die Bäume sehen soweit gut aus und halten mindestens noch 60-75 Jahre. Beschädigungen im Wurzelbereich sind bei den Bauarbeiten möglich, müssen aber nicht zwingend hervortreten.
Variante 3 verläuft ab der Altenberger Straße entlang der alten Hauptstraße bis zur Einbiegung zur Krummwiesen. Ab Höhe Sandäcker (d.h. hier müsste überquert werden)
Variante 1 u. 2
Variante 3 (in Prüfung)
rechte
Seite: Fußweg (Varia nte 3 ) bis zur Krummwiesen
beginnt auf der östlichen Seite der Gehweg und führt hoch bis zur Puschkinstraße und anschließend weiter bis zur Einbiegung Tolstoistraße. Baubedingt ist der Gehweg auf der westlichen Seite möglich. Der Gehweg wäre durchwegs 1,50m breit und hat nur eine kurze Engstelle mit 1,00m Breite. Im unteren Bereich zur Altenberger Straße gibt es eine Böschung. Hier müsste aufgefüllt (aber nicht zwingend auf Straßenniveau) und eine Stützmauer (L-Steine oder Gabionenmauer) errichtet werden. Dort ist auch ein Geländer am Fußweg notwendig. Der rampenseitige Bau sollte eine maximale Steigung von 6% haben.
Folgende Kosten wurden vorgestellt:
Variante 1 (östlich) mit Bordstein: ca. 350.000 € (Kostenschätzung 12.11.2020: 273.000 €)
Variante 2 (östlich) ohne Bordstein: ca. 308.000 € (Kostenschätzung 12.11.2020: 231.000 €)
Variante 3 (westlich): ca. 388.000 €
Die Verlängerung von der Puschkinstraße zur Tolstoistraße kostet ca. 42.000 €. Diese Planung war ursprünglich nicht vorgesehen. Den weiteren Mehraufwand von ca. 30.000 € werden durch Böschungssicherungen und Winkelelemente begründet.
Die Kosten können generell nicht auf die Anlieger umgelegt werden, da die alte Hauptstraße eine historische Straße ist (wurde vor dem 30.06.1961 erstellt) und nach den damals geltenden landesrechtlichen und örtlichen straßenbaurechtlichen Vorschriften gebaut wurde. Zudem war sie bis ca. 1980 eine höherklassifizierte Staatsstraße. Außerdem müssten Straßen im Gemeindebereich, bei denen eine Erschließung bereits begonnen hätte, innerhalb von 25 Jahren abgeschlossen werden. Daher kann sie ab dem 01.04.2021 nicht mehr erschließungsrechtlich abgerechnet werden. Die Straßenausbaubeitragssatzung wurde zudem 2018 abgeschafft, somit können auch keine Straßenausbaubeiträge/Verbesserungsbeiträge verrechnet werden.
Für die Variante 1 und 2 wurde aufgrund des o.g. Bedenkens eines Anwohners eine Stahlkonstruktion geprüft. Diese würde zusätzlich ca. 170.000 € kosten und war somit kein Thema mehr.
Aus dem Gremium kam erneut der Vorschlag den Urlweg zu nutzen. Aus dem Urlweg haben sich ebenfalls Anwohner gemeldet, da sie eine Gefährdung der Fußgänger durch bergabwärts fahrende Fahrradfahrer befürchten. Die Mehrheit des Gemeinderats ist daher gegen die Urlweglösung, da sie zum einen keine Spielstraße ist. Außerdem wird bezweifelt, ob der Bürger diese Lösung annimmt.
Rolf brachte noch den Vorschlag ob es möglich wäre wie bereits am geplanten Fußweg Richtung Bushäuschen, den Fußweg bei Variante 3 entlang der Hauptstraße zu führen und somit die Straße zu verengen.
Ein Anwohner der Variante 3 hat in einem Brief an die Gemeindeverwaltung auf Kanal und Versorgungsleitungen verwiesen, die bei einer Überbauung beschädigt werden könnten. Er sieht eine Beeinträchtigung des naturbelassenen Hangs. Zudem merkt er ein Gefahrenpotential beim Rückwärtsrangieren aus seiner Hofeinfahrt, wenn Fahrradfahrer diesen Gehweg benutzen, an.
Weitere Vorschläge wie Zebrastreifen zur Querung oder ein Markierungsstreifen auf der Fahrbahn wurden mehrheitlich abgelehnt. Ein Zebrasteifen müsste dauerhaft beleuchtet werden und eine uneingeschränkte Sichtbarkeit ist durch den Straßenverlauf nicht gegeben. Einen Markierungsstreifen wie ihn einige aus Hexenagger kennen ist weder für Fuß-, Fahrrad- und Autofahrer zielführend.
Als es zur Abstimmung kam, befürworteten die Gemeinderatsmitglieder mit 10:5 Stimmen die vorgestellte Variante 3. Diese Variante wird nun weiterverfolgt. Die Bedenken des Anwohners werden durch Hr. Siegle überprüft. Es kam noch die weitere Anregung, dass der Fußweg auf der westlichen Seite durchgehend bis zur Tolstoistraße bzw. Sportplatz verläuft, ohne dass eine Querung notwendig wird.
TOP08: Beantragung Fußweg und Straßenbeleuchtung Wassertal
Auch dieser TOP wurde bereits in der letzten Gemeinderatssitzung behandelt. Der Fußweg wurde beschlossen. Offen war noch das Thema Straßenbeleuchtung, welche einvernehmlich vertagt wurde, da noch ein weiteres Angebot für Solarlampen eingeholt werden sollte. Dieses liegt nun vor. Für die Ausleuchtung des Fuß- und Radweges wären 6 Solarleuchten notwendig. Die Anschaffungskosten ohne Lieferung und ohne Aufstellung betragen 14.244,30 € brutto. Laut Herstellerangabe hat der Akku eine max. Garantie von 5 Jahren. Ein Akkutausch kostet 300,00 € brutto pro Lampe. Die Leuchten haben eine Brenndauer von ca. 10 Stunden und müssten entsprechend morgens und abends unterteilt werden.
Die Kosten für die 4 Leuchten der N-ergie Netz beträgt bei einer Variante 41.150.56 € brutto (inkl. Ausleuchtung der Staatsstraße), bei der anderen Variante 39.956,75 € brutto (nur Ausleuchtung Fuß- und Radweg), wobei die Erdarbeiten mit 30.000 € den größten Anteil beinhalten. Dieser ist jedoch sehr hoch angesetzt, da im Straßenbereich viele Leitungen, Kanal und Lichtwellenleiter liegen. Abgerechnet
wird nach tatsächlichem Aufwand. Bei allen 3 Varianten können die Lampen nach hinten abgeschirmt werden, damit die Anwohner im Wassertal BA 1 nicht beeinträchtigt werden.
Die Gemeinde besitzt mit der N-Ergie einen funktionierenden Wartungsvertrag pro Leuchte (Reinigung, Sicherheitswartung, E-Check, Standsicherheit, Leuchtmitteltausch). Dieser gilt aber nicht für Solarleuchten. Unter Anbetracht von Akkutausch und Wartung würden sich die Anschaffungskosten von Solarlampen mittelfristig amortisieren.
Das Gremium stimmte mit 9:6 Stimmen für die Umsetzung von Lampen am Fuß- und Radweg im Wassertal bis zur Einmündung Buchenstraße. In der weiteren Abstimmung beschloss der Gemeinderat mit 10:5 Stimmen die Anschaffung der kabelgeführten Lampen der N-ergie Netz.
Meiner Meinung nach sind die Lampen am Fuß- und Radweg sinnvoll. Allerdings hätten sie von Grund auf mitgeplant werden sollen, deshalb sind die Kosten für die nachträglichen Erdbauten und Erschließung so hoch. Der Fuß- und Radweg ist hochfrequentiert. Vor allem im Winter ist es dort bereits am späten Nachmittag sehr dunkel. Eine Ausleuchtung würde auch die Autofahrer aus Kipfenberg kommend früher darauf hinweisen, dass sie sich im Ort befinden und somit den Verkehr entschleunigen. Rolf brachte noch den Vorschlag zukünftig bei ähnlichen Maßnahmen ein Leerrohr zu verlegen.
TOP09: Antrag zum Erlass einer Ortsabrundungssatzung für die Grundstücke Fl.Nr. 388, 400, 399 u. 401 Tfl. Gem. Zandt, Aufstellungsbeschluss
Die Eigentümerin der Fl.Nr. 388 hatte bereits 2018 und auch in diesem Jahr eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Bauausschuss hatte jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach Prüfung durch das Landratsamt und Mitteilung der Sach- und Rechtslage wurde der Antrag zurückgenommen.
Das Bauvorhaben liegt südlich der Limesstraße im Außenbereich des Ortsteil Zandt. Hier verläuft auch der Limes. Das Landratsamt äußerte sich in der Vergangenheit kritisch, da sich das Bauvorhaben zwar im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplan 21e „Innenbereich OT Zandt“ befindet. Dieser legt aber nicht die Bebaubarkeit von Grundstücken, sondern die Verdichtung fest. Durch das Bauvorhaben wird keine Baulücke geschlossen, da südlich keine weiteren bebauten Grundstücke existieren. Zudem befindet sich das Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Der Innenbereich endet mit der letzten zusammenhängenden Wohnbebauung südlich der Limesstraße. Die nördliche Wohnbebauung hat durch die Limesstraße eine trennende Wirkung. Des Weiteren gab es 2019 bei einem gemeinsamen Termin Bedenken aufgrund des Denkmalschutzes, womit eine Ortsabrundungssatzung notwendig ist.
Einer möglichen Bebauung wird seitens des Landratsamtes nur in Aussicht gestellt, wenn das Einzelhaus nördlich zur Limesstraße positioniert wird. Bei einem Vororttermin sollte der Antragssteller bzgl. der erwartenden Grabungskosten deshalb sensibilisiert werden, da diese im Bereich Limes und Turm sehr hoch ausfallen könnten. Auch das Landesamt für Denkmalpflege signalisierte nun Anfang November, unter Vorbehalt von Auflagen zuzustimmen. So sollte die Bebauung außerhalb der Denkmalzone des Limes erfolgen. Jegliche Bodeneingriffe (z.B. Pflanzung von Bäumen, Zisternen, Teiche, Pools, Gartenhaus, massiver Gartenzaun) sind nicht zulässig. Auch darf der Weg zwischen den beiden Grundstücken nicht ausgebaut werden.
Der Gemeinderat beschloss deshalb mit 13:2 Stimmen die Einleitung von bauleitplanerischen Maßnahmen und den Erlass einer Ortsabrundungssatzung für die Grundstücke o.g. Flurnummern. Mit der Antragstellerin wird eine „städtebaulicher Vertrag“ hinsichtlich Kostenübernahme für das Bauleitplanverfahren und weiteren erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen.
TOP10: Fortführung von bauleitplanerischen Maßnahmen
a) 29. Änderung Flächennutzungsplan am Gewerbegebiet „Erweiterung West Denkendorf“; Änderungsbeschluss; weiteres Verfahren
b) Bebauungsplan Nr. XLVIII (48) „Gewerbegebiet Erweiterung West“; Änderungsbeschluss
Bereits am 05.04.2018 hat der Gemeinderat beschlossen einen neuen Bauhof im westlichen Bereich des Gewerbegebiets (hinter dem Fachmarkzentrum „An der Römersäule“, zwischen ICE-Trasse bzw. Autobahn) zu errichten. Nun wurde aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen bei Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange einstimmig beschlossen, den Bauhof inkl. Wertstoffhof als Sondergebiet auszuweisen und somit das Verfahren zu ändern. Es entstehen weniger Hindernisse und kostenintensive Gutachten, die eine Erweiterung als Gewerbegebiet mit sich bringen würde.
Die Bürgermeisterin teilte noch mit, dass durch diesen Beschluss der laufenden Klage hinsichtlich einer Errichtung des Bauhofs im Gewerbegebiet „Am Limes“ BA I nicht der Klagegrund genommen wird.
TOP11: Vergabe der Bodenbelagsarbeiten zum Neubau Kinderhaus Krummwiesen
Die Bodenbelagsarbeiten wurden ausgeschrieben. Die abgegebenen Angebotspreise der 6 Firmen liegen zwischen 30.800 € und 40.800 € (ursprüngliche Kostenschätzung 35.736,30 €). Die Vergabe erfolgte im nichtöffentlichen Teil.
TOP12: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II – ISEK - Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2021
Die Gemeinde Denkendorf ist seit 2015 in wechselnden Städtebauförderungsprogrammen aufgenommen. Seit 2020 erfolgt die Förderung im neu aufgelegten Bund-Länder-Teilprogramm „Lebendige Zentren“. Für das Programmjahr 2021 stellte nun Kämmerin Regina Reitzer die Bedarfsmitteilung vor. Diese beträgt 260.000 € (enthalten sind: erforderliche Fachkonzepte, Durchführungswettbewerb, Maßnahmen an Dach und Fassade, Beratungsleistungen). Dies ist als eine Art „Wunschzettel“ der Gemeinde zu betrachten. Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden bzw. neue Maßnahmen können auch dazukommen. Für jede einzelne Maßnahme muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Für die Folgejahre entstehen folgende Bedarfe:
2022: 2.480.000 € (Großteil beinhaltet die Hauptstraßenumgestaltung)
2023: 1.565.000 € (Großteil beinhaltet die Hauptstraßenumgestaltung)
2024: 215.000 €
Der Gemeinderat nahm die Bedarfsmitteilung zur Kenntnis und hat den vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2021, sowie der Vorausschau der Fortschreibungsjahre zugestimmt. Die Verwaltung reicht die Bedarfsmitteilung und Maßnahmenplan der Regierung von Oberbayern weiter.
TOP13: Neukalkulation und Festsetzung der Kanalgebühren ab 01.01.2021
Die Kalkulation der Benutzungsgebühr für alle Kläranlagen musste für den Zeitraum 2021 bis 2024 neu erstellt werden. Hierfür wurde ein Planungsbüro beauftragt. Vor 4 Jahren musste aufgrund eines Defizits von 383.629,14 € die Kanalgebühr von 2,62 €/m³ auf 3,28 €/m³ angehoben werden. Die Grundgebühr wurde gestaffelt festgelegt auf 56 € / 105 € / 150 € / 210 € abhängig von m³/h.
Durch die Erhöhung der Kanalgebühr wurde das Defizit über die Jahre wieder zurückerwirtschaftet. Zudem stieg der Frischwasserverbrauch in den letzten Jahren kontinuierlich an (neue Baugebiete, mehr Zuzug => somit steigende Einwohnerentwicklung, …). Deshalb ist mittlerweile ein Überschuss von 287.470,81 € vorhanden. Allerdings darf die Gemeinde nur Rücklagen bis maximal 400.453,14 € bilden. Dies würde mit der aktuellen Kanalgebühr auf Dauer überstiegen werden.
Daher kam vom Planungsbüro die Empfehlung die Kanalgebühr auf 3,18 €/m³ zu verringern, um die maximale Rücklagemöglichkeit auszuschöpfen. Diese Rücklagen dürfen nur zweckgebunden verwendet werden u.a. für Investitionen (Kläranlagenumbau) oder für Unterhaltsmaßnahmen am bestehenden Kanalsystem, dass mittlerweile bis zu 60 Jahre alt ist. Alternativ standen noch 3,05 €/m³ im Raum, welche dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen würde. Hier würde aber nicht das maximale Rücklagenpotential ausgeschöpft, welches eigentlich mittelfristig notwendig wäre. Der Gemeinderat folgte mehrheitlich mit 11:4 Stimmen der Empfehlung des Planungsbüros und verringert ab dem 01.01.2021 die Kanalgebühr auf 3,18 €/m³ und die Grundgebühr um 10%.
TOP14: Antrag auf Erneuerung und Ergänzung des Fuhrparks der FF Denkendorf
Die Freiwillige Feuerwehr Denkendorf stellte einen Antrag auf eine Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs (LF), eine Ersatzbeschaffung des Mannschaftstransportwagen (MTW) sowie die Beschaffung eines Versorgungs-LKWs. Der aktuelle MTW wird der Freiwilligen Feuerwehr Bitz überlassen. Der Gemeinderat beschloss mit 16:0 Stimmen die Ersatzbeschaffung eines neuen MTWs für die Freiwillige Feuerwehr Denkendorf. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat einstimmig die Anschaffung eines Versorgungs-LKWs, welcher für ergänzende Beladung der Feuerwehr, sowie als Aufenthalts- und Umkleideraum für Atemschutzträger (nach dem Einsatz) benötig wird. Zudem soll er als Zugfahrzeug für den Verkehrssicherungsanhänger dienen. Die Nutzlast sollte einer Beladung von 5 Tonnen entsprechen. Kosten ca. 180.000 – 210.000 €
Die Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs für das in die Jahre gekommene Löschgruppenfahrzeug LF16-TS (1986) wird vorerst noch nicht angestoßen, da aktuell noch die Zuteilung des Katastrophenschutzfahrzeug vom Bund im Gespräch ist. Die Bundfahrzeuge werden Ende 2021 ausgeliefert. Bis dahin sollte eine Tendenz erkennbar sein, ob Denkendorf den Zuschlag bekommt. Falls nicht, wird sich der Gemeinderat in einem Jahr erneut einer Ersatzbeschaffung widmen, welche bis zur Auslieferung ca. 2 ½ Jahre dauert. Bis 2023 wird das aktuelle Löschgruppenfahrzeug noch verwendet und soll entsprechend erhalten werden.
TOP15: Weiteres Vorgehen mit den alten Tragkraftspritzenanhängern
Die alten Tragkraftspritzenanhängern (TSA) werden von den Feuerwehren nicht mehr benötigt. Es gibt eine Aktion die Feuerwehren in Rumänien besser ausstatten soll, bei der Kreisbrandrat Martin Lackner mitwirkt. Im Gremium wurde deshalb beschlossen die TSA der Feuerwehren Gelbelsee und Schönbrunn nach Rumänien kostenlos abzugeben. Das TSA der FFW Bitz übernimmt Kommandant Josef Weigl.
TOP16: Beschaffung eines MTW`s für die FFW Zandt
Die Freiwillige Feuerwehr Zandt beantragt die Beschaffung eines MTWs. Im aktuellen Tragkraftspritzenfahrzeug ist nur Platz für 6 Personen. Es ist seitens der Gemeinde untersagt mit dem privaten PKW zur Einsatzstelle zur fahren. Für die aktive Mannschaft der FFW Zandt reicht dies deshalb nicht aus. Die FFW Zandt würde gerne einen gebrauchten MTW (~2 Jahre alt) mit Kosten von ca. 30.000 € übernehmen. Der Feuerwehrverein würde sich mit 10.000 € an den Kosten beteiligen. Fördermittel stehen nicht zur Verfügung.
Als Vorteile wurde u.a. noch genannt, dass zusätzliches Material befördert werden kann. Zudem könnten Atemschutzträger in andere Ortsteile transportiert werden und die Ausrückegemeinschaft mit Schönbrunn würde gestärkt und gefördert. Als Stellplatz ist das überdachte Betriebsgelände der Fa. Schock vorgesehen, welches 70m vom Feuerwehrgerätehaus entfernt ist. Langfristig würde die Feuerwehr versuchen einen Carport auf dem Feuerwehrgelände zu errichten. Die FW/CW unterstützt generell den Antrag der Feuerwehr. Stellplatz und Kosten sollten jedoch geklärt werden. Die CW brachte den Vorschlag den gemeindlichen Anteil der Kosten auf 15.000 € zu deckeln. Diskutiert wurde vor allem das Thema Stellplatz, da das Fahrzeug auf einem Betriebsgelände steht. Versicherungstechnisch ist das sehr fraglich. Zudem steht das Fahrzeug ganzjährig draußen, welches die Lebensdauer des Fahrzeugs nicht wirklich fördert. Daher müsste sich schon frühzeitig um eine bessere Lösung bemüht werden. Die Fahrzeuge der Feuerwehr müssen zudem 24 Stunden energieversorgt werden, damit die Fahrzeuge sofort einsatzbereit sind. Nach Rücksprache mit dem Kommandanten Thomas Schambeck ist dies am Betriebsgelände der Fa. Schock der Fall. Bedenken gab es im Gremium, da irgendwann eine Ersatzbeschaffung notwendig ist. Letztendlich stimmte der Gemeinderat mit 8:7 Stimmen gegen die Anschaffung eines MTW.
TOP17: Antrag auf Erstellung eines Denkmals für Theresia Stadler und Luise Riedl
Das Faschingskomitee Denkendorf e.V. stellte einen Antrag auf die Aufstellung eines Denkmals für die Initiatorinnen des Faschingsumzugs Frau Theresia Stadler und Frau Luise Riedl. Theresia Stadler war Ehrenbürgerin der Gemeinde Denkendorf und legte den Grundstein für den Denkendorfer Faschingsumzug in den 50ern und engagierte sich auch die darauffolgenden Jahrzehnte unermüdlich für den Fasching. Der Faschingsumzug ist das kulturelle Großereignis der Gemeinde. Als Aufstellort dachten die Antragsteller an den Eckpunkt Hauptstraße zur Meierhofstraße zwischen Appartementhotel A9 und DenkMal Cafe-Bistro-Bar. In unmittelbarer Nähe befindet sich das frühere Wohnhaus von Theresia Stadler. Bereits im Oktober wurde im Kulturausschuss dieses Thema behandelt. Die anwesenden Mitglieder befürworteten diese Idee. Als Grundentwurf soll erst einmal ein Stein, welcher schon vorhanden ist, als Platzhalter dienen. Darauf wird eine gravierte Platte befestigt. Es entstehen im ersten Schritt keine Kosten. Für das finale Denkmal wäre ein ausgeschriebener Wettbewerb denkbar. Die Bürgermeisterin schlug noch vor, das Denkmal im Rahmen der Städtebauförderung in einem zu schaffenden Denkmalweg zu integrieren. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu.
TOP18: Anträge der Fraktionen; Information
1) Fraktionsübergreifender Antrag auf Fortentwicklung der Digitalisierung und Transparenz der Gemeinde Denkendorf
Dieser Antrag wurde von FW, CW, Grüne und UB gestellt. Nähere Details entnehmt bitte der PDF Anlage. Kurz zusammengefasst:
Die Gemeinde ist in mehreren digitalen Medien unterwegs (Internetseite, Facebook, Instagram). Im Vergleich zu anderen Kommunen ist der digitale Auftritt aber noch ausbaufähig:
Hier einige Beispiele:
- Die letzte veröffentlichte Niederschrift auf der Internetseite ist vom 18.06.2020.
- Das letzte Update zu Corona auf der Internetseite ist vom 23.03.2020
- Die Facebookseite der Gemeinde wird mehr gepflegt als der Instagram-Account. Dabei wären beide soziale Medien zueinander kompatibel. Die Reichweite wäre größer.
- Im Gemeinderat arbeiten wir mittlerweile im Ratsinformationssystem, wo die Sitzungsunterlagen digital zur Verfügung gestellt werden. Andere Gemeinden bieten bereits ein Bürgerinfoportal an, welche den Sitzungskalender zeigt und die Niederschriften zum Download anbietet. Auch wird präsentiert welche Gemeinderäte in welchen Ausschüssen sitzen.
Wir machten nicht nur auf die Mängel aufmerksam, sondern brachten auch Vorschläge ein, die wir detailliert ausgearbeitet haben. Wir wollen mehr Transparenz für den Bürger bieten mit den gegebenen und vorhandenen Strukturen, die die Gemeinde aktuell schon besitzt. Vor allem in der Corona-Pandemie ist das immens wichtig. Einige Vorschläge wurden nun bereits umgesetzt. Die letzte veröffentlichte Niederschrift (Stand 10.12.2020) ist noch immer vom 18.06.2020. Die Verwaltung versicherte, dass bereits einiges in der Pipeline ist und nahm auch Vorschläge an. Mit unterschiedlichen IT-Unternehmen ist man zudem bereits in Kontakt, um das digitale Rathaus weiter voranzutreiben.
Der Gemeinderat nahm daher die gestellten Forderungen einstimmig zur Kenntnis.
2) Einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung stellten die Grünen. Sie fordern die zeitnahe Veröffentlichung der Niederschriften vor Genehmigung im Gemeinderat. Zudem beantragen sie die Veröffentlichung der Niederschriften der nicht öffentlichen Sitzung im Ratsinformationssystem (RIS). Derzeit stehen die Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzung vor der darauffolgenden Gemeinderatssitzung im RIS zum Abruf bereit. Jeder Gemeinderat hat die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Im Anschluss werden sie bei der Gemeinderatssitzung genehmigt. Danach sollten sie wie bereits oben im fraktionsübergreifenden Antrag gefordert veröffentlicht werden. Die Niederschriften der nicht öffentlichen Sitzung dürfen rechtlich nicht in das RIS gestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit vorab der Sitzung die Niederschriften in der Gemeindeverwaltung einzusehen. Der Antrag wurde mit 13:2 Stimmen abgelehnt.
Das war nun der letzte Bericht für das Jahr 2020.
Ich hoffe, ich konnte aus allen Sitzungen umfangreich berichten und auch veranschaulichen, wie der Gemeinderat unterwegs ist. Die Zusammenarbeit läuft sehr gut und konstruktiv. Viele Themen haben wir gemeinsam abgearbeitet.
Allen Lesern wünsche ich in dieser aktuell schwierigen Zeit noch eine schöne Adventszeit, ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Start in das neue Jahr 2021.
Bleibt vor allem gesund!
Patrick Scherrmann
Fraktionssprecher FW Denkendorf