09.04.2021
Gemeinsamer Bericht zur Sitzung vom 08.04.2021

Die Sitzung dauert 3 Stunden, das Gremium ist vollständig. Alle zehn Zuschauerplätze sind vergeben.
Zu Beginn der Sitzung richtet ein GMR einen Appell an alle Teilnehmer, fair und sachlich zu bleiben.

Damit diese Beschlüsse gezeigt werden können - allesamt in nichtöffentl. Sitzungen getroffen - hebt das Gremium vorher die Nichtöffentlichkeit einstimmig auf.
Die wichtigsten Beschlüsse:
1998: Die Verlängerung von Krediten soll im Verwaltungswege erledigt werden.
2008: Der Gemeinderat beschließt, auch künftig sich Finanzmaklern zu bedienen und das
Geld bei vermittelten Instituten anzulegen bzw. Kredite aufzunehmen.

Bei der Geldanlage ist Voraussetzung, dass das zu vermittelnde Institut ausreichend über den deutschen Einlagensicherungsfonds abgedeckt ist.

2014: Der Gemeinderat beschließt, Termingelder künftig an Kreditinstituten mit
Stammhaus in Deutschland, im Ausnahmefall mit Stammhaus im westlichen Ausland zu tätigen.

Diese Anlagenkriterien hat der frühere GMR festgelegt als „Leitplanken“ für die Kredite / Geldanlagen.
Die Beschlüsse aus 1998 und 2014 werden am 26.03. in der Erklärung auf der
Homepage erwähnt. (das ist diese umstrittene Erklärung, der ich nicht zustimmen konnte). Der 2008er Beschluss wird nicht aufgeführt, obwohl dieser im vollen Wortlaut von immenser Bedeutung für den Vorgang Greensill ist.
Das führt in der Sitzung zu großen berechtigten Diskussionen. Für die Mehrheit der Gemeinderäte ist dieser Beschluss der Wichtigste im gesamten Vorgang. Diesem Beschluss zufolge wäre eine Anlage bei Greensill nicht zulässig gewesen. Denn mit der Reform vom Oktober 2017 ist die Einlagensicherung für Kommunen entfallen. Die Verwaltung und unsere Fr. BGM erklären, der 2008er Beschluss sei durch den 2014er ersetzt worden und daher nicht relevant. Der Beschluss liegt aktuell zur Überprüfung bei der Rechtsaufsicht, da der Beschluss Interpretationsspielraum biete.

In diesem Zusammenhang wird nochmals verwiesen auf die Reform der
Einlagensicherung von 2017. Diese wurde im Juni 2017 und im März 2018 im
Kreisausschuss, sowie im April 2018 auch im Kreistag thematisiert und diskutiert. Anfang 2018 war zudem der Finanzskandal im Bistum Eichstätt. Der Kreistag und die Kreiskämmerer erarbeiten daraufhin neue Anlagerichtlinien und Dienstanweisungen.

Mehrfach wird aus dem Gremium gefragt, warum es keine Reaktion in der Gemeinde Denkendorf gab. Das kann nicht geklärt werden.
(Interessant hierzu der Zeitungsbericht „Sicherheit vor Ertrag“ EK/DK, 25.03.2021 und „Sicherheit vor Rentabilität“ EK/DK, 14.02.2018)
Innerhalb der Debatte wird mehrmals auf den mangelnden Informationsfluss aus dem Rathaus hingewiesen. Dem Bürger schulde man eine umfangreiche Aufklärung.

Der Bürger verstehe keinerlei Zusammenhänge, da es keine Transparenz gebe. Es gehe darum, den Verbleib von 1 Mio. € Bürgergeld aufzuklären.
Ein GMR erklärt, die Staatsanwaltschaft müsse hier eingeschaltet werden, das könne nicht im Gremium geklärt werden. Man solle gemeinsam weiterarbeiten und die Aufarbeitung / Ermittlung Profis überlassen. Diese Ermittlung sei ergebnisoffen. Gegebenenfalls muss man auch konsequent sein und ggf. zurücktreten. Das nennt man Verantwortung übernehmen.
Hier möchte ich anmerken:
Respekt vor dieser Aussage. Beschämend, dass diese Person von Teilen des Gremiums ausgelacht wird. Schade auch, dass trotz des Appells im Vorfeld der Sitzung zu Fairness und Sachlichkeit einem Teil des GMR immer wieder vorgeworfen wird, man versuche einen bestimmten Schuldigen zu finden, man habe doch nur ein Ziel , das sei doch klar.
Tatsache ist, es fehlt aktuell eine Million, und die hat dem Bürger gehört. Und man muss klären, warum diese nun weg ist. Das hat mit Schuldzuweisung nichts zu tun.

Unsere Frau BGM stellt klar – das Geld ist nicht weg. Es werde daran gearbeitet, das Geld wiederzubekommen.

Dies ist eine Prüfungseinrichtung, der alle Kommunen mit mehr als 5000 Einwohnern unterliegen. Im Moment gehören wir noch zu der überörtlichen Rechnungsprüfung aus Eichstätt. Eine freiwillige Mitgliedschaft von Gemeinden in diesem Verband ist möglich (Verbandssatzung §2) und jederzeit durch die Gemeinde kündbar. Über die Mitgliedschaft entscheidet das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, nicht der Prüfungsverband selbst. Die Jahresmitgliedschaft einer Gemeinde kostet 40,50€. Eine generelle Prüfung wird über 3 Rechnungsjahre vorgenommen.
Beantragt wird, dass man an diesen Prüfungsverband herantritt und anfragt, ob eine Prüfung des Vorganges von ihnen durchgeführt werden kann.
Von der CSU und von zwei SPD-GMR kommen Einwände, dass dies zum einen nicht zulässig sei, und wenn, dann hohe Kosten verursachen würde, die Stunde koste mind. 99€, eher 120€.
Hierzu: die Kosten sind im Internet nachzulesen, Aufwand für die Größe unserer
Gemeinde und 3 Rechnungsjahre ca. 30-40 Arbeitstage a 8 Stunden (Stundensatz 82,00 €) Reisekosten: ca. 1.500 € Dem Antrag nur für die Prüfung des Vorgangs Greensill wird einstimmig entsprochen.
Das Abstimmungsverhalten wird namentlich festgehalten.

Beantragt wird hier ein Sachverständiger, der aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Vorgänge im Zusammenhang mit Greensill prüft und daraus ein Gutachten erstellt mit dem Ziel neue Handlungsempfehlungen zu haben und/oder z.B. Ergänzungen für etwaige Dienstanweisungen (lessons learned) Erneut kommen seitens der CSU und von zwei SPD-GMR massive Einwände, dass dies
doppelt gemoppelt sei und wieder Kosten verursachen würde, man habe doch gerade eben den kommunalen Prüfungsverband beauftragt. Vorgeschlagen wird, hier abzuwarten, ob dieser überhaupt tätig wird und falls nicht, erst dann den
Sachverständigen zu beauftragen. Aber seit 4 Wochen wartet der Bürger auf
Information und es liegen noch keinerlei Ergebnisse vor. Hier besteht dringendst
Handlungsbedarf. Der Vorwurf wird ausgesprochen, ein Teil des Gremiums dränge hier auf kostenverursachende Aktionen und sorge bewusst für Unruhe, unnötigen Aufwand und verschwende die Zeit der Verwaltung, man habe noch genug anderes zu tun. Dem wird entgegnet, dass allein diese Sitzung gem. § 22 (1) und § 24 (4) GO als dringlich und mit verkürzter Ladefrist rechtmäßig für den 06.04. beantragt wurde. Dass unsere Fr. BGM Forster zwei Tage später zum 08.04. lädt, liege nicht an uns.
Dem Antrag stimmen 9 GMR zu. Weiterhin wird beschlossen, dass die Verwaltung drei geeignete, unabhängige, zugelassene und ggf. vereidigte Gutachter anfragt, damit in der nächsten Sitzung eine konkrete Beauftragung erfolgen kann.

Zum Thema Rechtsanwalt wurde bereits in der vergangenen Sitzung (25.03.) debattiert. Heute wird eindeutig klargestellt, dass der Anwalt ohne einen Beschluss des Gremiums von der Verwaltung über eine Erstberatung hinaus hinzugezogen wurde. Dem Absatz im entsprechenden Zeitungsbericht, dass man hier durch das Absetzen des RA wieder zusätzliche Kosten verursache hat man vehement widersprochen, ein nicht vom Gremium beauftragter RA kann der Gemeinde keine unnötigen Kosten verursachen, über Kosten wurde zu keinem Zeitpunkt gesprochen. Hier wird über einen Sachverhalt berichtet, der so nicht diskutiert wurde.
Heute kann eine klare Struktur erarbeitet werden:
Beschlossen wird einstimmig, dass man zusammen mit den betroffenen Kommunen einen gemeinsamen RA beauftragt, die Interessen der Gemeinde gegenüber Greensill zu vertreten. Die Kosten hierfür liegen bei voraussichtlich 5.500€. Das gemeinsame Vorgehen spart dem Bürger Geld aufgrund der Kostenteilung. Beschlossen wird weiterhin, dass es für die interne Überprüfung eines Rechtsanwaltes bedarf, der den gesamten Vorgang intern auf rechtl. Zusammenhänge hin prüft.
Auch hier wird beschlossen, dass die Verwaltung drei geeignete Kanzleien anfragt, damit in der nächsten Sitzung eine konkrete Beauftragung erfolgen kann.

Angeregt wird, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nochmals folgendes abklärt: Wo war die Mio von Greensill vorher? Zu welchen Konditionen? Geklärt werden soll, ob iese Mio vorher bei einer gesicherten Bank angelegt war.
Die Grünen beantragen, dass es eine zeitnahe umfassende öffentliche Erklärung gibt.
Der 2008 er müsse endlich veröffentlicht werden.

Die CSU beantragt hier:
- man solle überlegen, ob der GMR zukünftig über Geldanlagen entscheide
- dass man dafür einen eigenen Ausschuss bilde
- dass man einen externen Berater hinzuzieht, welcher aus der aktuellen Situation heraus die Ablaufprozesse zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Rechnungsprüfung nachhaltig verbessern - dass geprüft werde, ob man zukünftig bei den Sparkassen und Raiffeisenbanken Geldanlagen tätigt.

Aus der Sitzung heraus weiß man, dass es alle notwendigen Beschlüsse zu Geldanlagen gibt. Eine Geldanlage ist reines Verwaltungshandeln (das hat Hr. Walter von der überörtlichen Rechnungsprüfung Eichstätt bestätigt). Ein GMR-Beschluss ist dazu nicht nötig. Weil im Vorfeld entsprechende Beschlüsse zur Bestellung von Sachverständigen / Rechtsanwalt getätigt wurden einigt man sich darauf, den Antrag zu vertagen, bis ein Ergebnis / Gutachten vorliegt.
Claudia beendet die Sitzung, es ist 22h. Landes Markus möchte noch einen Beschluss haben, er muss den einen Rechtsanwalt bezahlen. Wie er das machen soll.
Ich verweise auf das Ende der Sitzung und dass ein Beschluss nur innerhalb eines ordentl. TOP‘s erfolgen kann. Diesen gebe es hier nicht. Das Thema kann man aufbereiten und in der nächsten ordentlichen Sitzung behandeln. Wir wissen ja auch, dass besagter RA nicht durch den GMR beauftragt wurde.
Ja. Leute, was für eine Sitzung ….. Seien wir gespannt, was wir hierzu in der Presse lesen werden.

Diese wichtige Sitzung ist das Ergebnis einer fraktionsübergreifenden
Zusammenarbeit. Daher habe ich den Bericht zusammen mit Patrick abgestimmt und wir stehen beide dahinter. Diesen Bericht teilen wir heute mit den Fraktionen.

An dieser Stelle: Respekt vor allen GRM, die hier Rückgrat zeigen und sich für den Bürger zu Wort melden.

 

Der Bericht beruht auf den subjektiven Wahrnehmungen der Ersteller und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


Heike Fritzen und Patrick Scherrmann, 09.04.2021